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Thema: abgeschleppt
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05.02.2008, 13:29 #21Submariner
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Wenn ich es recht erinnere (stand gerade in der ADAC-Zeitung): 72 Stunden vor dem Parkverbot müssen die Schilder aufgestellt sein. Wenn das zutrifft, können die Falschparker in "Sicherheitsverwahrung" genommen werden.
Daher hat der Halter wohl Pech...
Viele Grüße, Tiim.
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05.02.2008, 13:32 #22
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05.02.2008, 13:37 #23Daytona
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Bei uns hier in Berlin werden manchmal keine 48 Stunden vorher Schilder wegen Baumarbeiten aufgestellt.... ziemlich dreis, sind es doch keine dringenden Arbeiten sondern jährliches Routinestutzen...
Viele Grüße,
Eiko.
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05.02.2008, 13:37 #24Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts ÜbungOriginal von fiumagyar
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
Gruß, Hubertus
Be excellent to each other!
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05.02.2008, 13:50 #25Original von watchman
LOL, das wüßt ich
Michael
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05.02.2008, 15:42 #26Gesperrter User
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Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.Original von JakeSteed
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts ÜbungOriginal von fiumagyar
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
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05.02.2008, 16:54 #27so einfach ist das nicht in meinem Link weiter oben steht,Original von luxury_david
Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.Original von JakeSteed
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts ÜbungOriginal von fiumagyar
ne Jungens,
alles falsch,
als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.
Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.
Gruß
Ulrich
Sollte in der HVZ zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei (auch unter Telefon 110) zu rufen.
Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt. Bevor jedoch die Polizei den Abschleppauftrag erteilt, wird sie von Ihnen eine Unterschrift zur Kostenübernahme abverlangen.
Das heißt nicht, dass Sie automatisch die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs übernehmen sollen. Die Polizeiverwaltung wird sich in jedem Fall bemühen, die Kosten von dem verantwortlichen Halter oder Fahrer zu erheben. Nur wenn dies nicht gelingt (z.B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Aufstellung der Verkehrszeichen, bei mittlerweile eingetretener Insolvenz, Tod ohne Erben etc. ) werden Sie zur Begleichung aufgefordert.
so pauschal kann man das also nicht sagen.
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06.02.2008, 13:48 #28GMT-Master
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Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.
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06.02.2008, 13:53 #29
sehr witzig seit wann bitte kann ich als Privatperson ohne Behördliche Genehmigung überhaubt Verkehrszeichen aufstellen
somit ist das oben genannte unmöglich.
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06.02.2008, 13:54 #30Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Dann komm mal zu mir Frank.....
Dirk
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06.02.2008, 13:55 #31
echt geht das bei Dir
ich will auch Leute mit meinen Schildern ärgern
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06.02.2008, 13:58 #32schilder werden mit behördenantrag und deren genehmigung von der umzugsfirma aufgestellt.Original von skask
Wenn Vekehrszeichen ohne behördliche Anordung,also durch Privatpersonen aufgestellt werden, so zahlen diese das Abschleppen. Man kann zwar zivilrechtlich Schadensersatz geltend machen, Umzug hat länger gedauert weil Tragestrecke länger.
Aber gelten tun privat aufgestellte Schilder nicht, also auch keine Ordungswidrigkeit.
kenne das selbst vom umziehen.
am tag des aufstellens, werden alle kennzeichen notiert.
wer dann noch steht, wird kostenpflichtig abgeschleppt (aufsichtspflichtverletzung privaten guts auf offentlichem freiraum).
und wer neu dazugeparkt hat, kassiert obendrein ein verwarnungsgelt, wegen mißachtung gültiger verkehrszeichen.
bitter, aber das ist die rechtslage, der wir mit unseren wählerstimmen regelmäßig indirekt zustimmen.
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06.02.2008, 13:58 #33Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Frank: Nö, erlaubt ist das nicht.
Dreistigkeit siegt, die Leute glauben mittlerweile, die Straße gehört mir.Dirk
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06.02.2008, 14:01 #34
Klasse
fehlt nur noch Schlagbaum und Maut auf Deiner Straße
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06.02.2008, 14:03 #35Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Sowas wie nen Schlagbaum hab ich.
Dirk
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06.02.2008, 14:07 #36
neee ich Fall um
ist das mal geil
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06.02.2008, 14:08 #37
Abschleppen, Schlagbaum, Verkehr, Regeln... Honi soit qui mal y pense
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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06.02.2008, 14:09 #38
Sorry, wenn ich mich mal "einmische" obwohl ich die Seite zwei nicht mehr gelesen habe.
Grundsätzlich gilt: Da es sich maximal um eine Ordnungswidrigkeit handeln kann (wenn überhaupt), wird sich eine "Schuldfrage" diesbezüglich niemals stellen. Ordnugswidrigkeiten können auch "fahrlässig" begangen werden.
Abschleppen kann im Prinzip Jeder Jeden. Hier gilt: "Wer die Musik bestellt-bezahlt sie auch!" Wer hernach gute Gründe hatte, eine Fahrzeugversetzung zu betreiben, wird sein Geld, schlimmstenfalls auf dem Klageweg, zurück erhalten.
Die Polizei wird in solchen Fällen nur in einer akuten Gefahrensituation und nur in wenigen Ausnahmefällen zur Durchsetzung "privaten Rechtes" tätig. Dies wird hier kaum der Fall gewesen sein.
Eine StVO-Vorschrift, die ausdrücklich darauf abhebt, man habe sich turnusmäßig um sein im öffentlichen Verkehrsraum abgestelltes Fahrzeug zu kümmern, gibt es meines Wissens nicht. Wohl aber gibt es eine Zustands- und Halterhaftung in der Zulassungsordnung sowie diverse Kommunalvorschriften, die eine "außergewöhnliche Nutzung" des Verkehrsraumes im Fokus hat.
Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn ein Busunternehmer seine Bus-Flotte ständig im öffentlichen Verkehrsraum abstellt....
Alles sehr vereinfacht und "auf die Schnelle"-hoffentlich dafür verständlich....
Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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06.02.2008, 14:10 #39Daytona
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Warte mal, gleich kommen noch die Politessen mit den Handschellen...
Viele Grüße,
Eiko.
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06.02.2008, 14:10 #40Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Dirk
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