Ich fürchte da kannste hundert Jahre auf ein abschließendes Ergebnis warten.
Warum nicht, wenn sie gut aussehen.Original von chess77
Warte mal, gleich kommen noch die Politessen mit den Handschellen...![]()
Ergebnis 41 bis 45 von 45
Thema: abgeschleppt
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06.02.2008, 22:41 #41
sagt mir bescheid wenn ihr die lösung habt, der capri fahrer wartet drauf
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06.02.2008, 22:43 #42Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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06.02.2008, 22:48 #43
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Originally posted by watchman
sagt mir bescheid wenn ihr die lösung habt, der capri fahrer wartet draufViele Grüße,
Eiko.
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06.02.2008, 22:57 #44Erlaubt: Fremdes Auto während Urlaub umparken
Bereits 1996 hatte das Bundesverwaltungsgericht bei einem Urteil festgelegt, dass eine Halteverbotszone schon am vierten Tag nach der Bekanntgabe des ordnungsgemäßen Halteverbots aktiv durchgesetzt werden kann.
Im Klartext: “Der Staat” darf Ihren Wagen einfach umsetzen, wenn sich ihr zunächst legal geparktes Fahrzeug vier Tage nach Bekanntgabe eines Halteverbots in der Halteverbotszone befindet.
In einem Urteil, über welches die Hamburger Morgenpost berichtete, wurde die Klage einer Berlinerin vom Berliner Verfassungsgericht zurückgewiesen. Die Fahrzeughalterin beschwerte sich darüber, dass Ihr Auto während ihres Urlaubs einfach umgesetzt wurde.
Die Berlinerin hatte Ihr Fahrzeug am 9. April an einer Straße in Berlin-Charlottenburg korrekt abgestellt und war in den Urlaub geflogen. Zwei Tage später wurde für diesen Bereich aufgrund Umzugsarbeiten ab dem 16. April eine Halteverbotszone ausgewiesen. Da das Fahrzeug an diesem Tag immer noch dort parkte, wurde es umgesetzt.
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts wurde weder der Grundsatz zur Verhältnismäßigkeit noch das Willkürverbot verletzt. Demnach handelten die Behörden korrekt.
http://www.ummelden-24.de/umzug/umme...laub-umparken/
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06.02.2008, 23:29 #45
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Dazu hab ich auch eine schöne Geschichte. Wir sind in den Urlaub gefahren und 2 Tage später wurde wegen Straßenarbeiten mein Auto umgesetzt - allerdings nur ein paar Meter, quasi um die Ecke. Die Schilder wurden 2 Tage vorher aufgestellt, also kurz nach unserer Abfahrt.
Der Witz: Die Schlaumeier haben mein Auto an eine Stelle umgesetzt, an der wenige Tage später ebenfalls Straßenarbeiten vorgenommen werden sollten (Wanderbaustelle sozusagen) und wo auch schon entsprechende Beschilderung angebracht war. Der Wagen wurde also quasi in ein Halteverbot verbracht. Ergebnis: Das Auto wurde ein zweites Mal umgesetzt. Als ich nach 2 Wochen wiederkam, lagen Rechnungen für zweimaliges Umsetzen in meinem Briefkasten und ich hab mein Auto nicht mehr wiedergefunden.
Laut Aussage des Amtes hätten die Schilder 3 Tage vorher aufgestellt werden müssen, um Gültigkeit zu bekommen, das war aber nur beim 2. Umsetzen der Fall. Beim ersten Mal waren es wie gesagt nur 2 Tage, was wir zum Glück auch durch mehrere Zeugenaussagen belegen konnten, obwohl Bauamt und Subunernehmer natürlich das Gegenteil behauptet haben. So stand also Aussage gegen Aussage. Der Vorgang hat 6 Monate gedauert und 1 Aktenordner gefüllt, weil irgendein Sachbearbeiter nicht auf die Kohle verzichten wollte. Geklärt habe ich die Angelegenheit erst "auf dem kurzen Dienstweg" per Telefon mit einem verständnisvollen Behördenleiter.
Willkommen in Schilda.
Viele Grüße
StefanViele Grüße
Stefan
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