Original von luxury_david
Original von JakeSteed
Original von fiumagyar
ne Jungens,

alles falsch,


als die Schilder für das Halteverbot ( bei Umzug ) aufgestellt wurden, muss der Aufsteller alle Autos in dem Berecih notieren. Die Fahrzeuge die bereits standen, dürfen nicht auf Kosten des Besitzers abgeschleppt werden.

Hier muss der Auftraggeber die Kosten überneben, das Problem hatten wir in 2006.

Gruß
Ulrich
Ist ja quasi ein Klassiker aus der großen Ö-Recht/Verwaltungsrechts Übung
Rischtiiiiiisch, durfte mich mit dem blöden Fall auch mal quälen.
so einfach ist das nicht in meinem Link weiter oben steht,

Sollte in der HVZ zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei (auch unter Telefon 110) zu rufen.
Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt. Bevor jedoch die Polizei den Abschleppauftrag erteilt, wird sie von Ihnen eine Unterschrift zur Kostenübernahme abverlangen.
Das heißt nicht, dass Sie automatisch die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs übernehmen sollen. Die Polizeiverwaltung wird sich in jedem Fall bemühen, die Kosten von dem verantwortlichen Halter oder Fahrer zu erheben. Nur wenn dies nicht gelingt (z.B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Aufstellung der Verkehrszeichen, bei mittlerweile eingetretener Insolvenz, Tod ohne Erben etc. ) werden Sie zur Begleichung aufgefordert.

so pauschal kann man das also nicht sagen.