Persönlich habe ich hier eine etwas abweichende Einstellung zu vielen anderen. Wegen eines eher geringen Fehlganges - selbst wenn außerhalb der COSC-Norm - würde ich nicht unbedingt weitere Arbeiten an der Uhr durchführen lassen - denn schiefgehen kann immer etwas. Dies unter der Annahme, daß die Uhr sonst keinen Anlaß zu jedweder Kritik aufkommen läßt. Eventuell wäre dies noch vor Ablauf der Garantiezeit zu erwägen - wobei sich hier interessante rechtliche Aspekte ergeben

Wenn es denn unbedingt sein soll:
1. Garantiearbeiten werden wohl häufig in Köln durchgeführt - ob es hier interne Richtlinien gibt, welche Arbeiten der Konzessionär selbst durchführt, ist mir nicht bekannt. Die Dauer hängt wohl maßgeblich vom Arbeitsanfall ab.
2. Garantiekarte - keine Box, da diese auch nicht zum Transport verwendet werden würde, wenn Du diesen Gedanken aus Schonungsgründen hattest.