Als Kunde einiger der großen Rechtsschutzversicherer kannst Du Dir auch Vorlagen aus dem Netzt ziehen und/oder online Rechtsauskunft kostenfrei einholen.
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13.01.2008, 10:11 #21ehemaliges mitgliedGastOriginal von paddy
market-research: Trifft in D nicht zu. Mieterhöhungen und Eigenbedarf sind gesetzlich geregelt sofern nicht ohnehin vertraglich vereinbart.
Original von kabubasa
...
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können.
Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.
Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.
Für Detailfragen empfehle ich - wie immer- den Gang zum Fachanwalt.
Original von Mostwanted
Original von paddy
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?
Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.
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13.01.2008, 10:23 #22
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Gruß
Heiko
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13.01.2008, 10:36 #23ehemaliges mitgliedGast
Verlangt bei der Selbstauskunft einfach zusätzlich noch eine Schufa-Selbstauskunft mit Rating.
Bye
Marko
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13.01.2008, 12:12 #24
Ich sags nochmal, ein nicht vorhandener Negativeintrag in der Schufa spricht noch lange nicht für einwandfreie Bonität.
Original von kabubasa
... Die Selbstauskunft ist ja auch korrekt, sie entbehrt nur jeglicher Grundlage zum Zwecke der fristlosen Kündigung oder einer Betrugsklage.
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?
Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.
Ich habe nirgends geschrieben, dass etwas über rechtliche Konsequenzen von Falschangaben in der Auskunft steht. Warum auch.
Ich bleib bei meiner Darstellung. Aber was weiß ich schon ...Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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13.01.2008, 12:21 #25
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Du hast doch null Ahnung Patrick.
Dirk
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13.01.2008, 12:31 #26ehemaliges mitgliedGastOriginal von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick.
Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind.
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13.01.2008, 12:34 #27
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Ich kann den Wall-Smilie nicht finden.
Dirk
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13.01.2008, 13:05 #28
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13.01.2008, 14:36 #29Original von kabubasa
Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick.
Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind.
Kai, der Ironiemodus des Beitrags von Dirk/buchfuchs ist dir nicht aufgefallen, gell ?
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13.01.2008, 16:59 #30
Leute bitte, dies ist ein harmonischer Thread, ich wünsche keinen Zwist
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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13.01.2008, 17:00 #31
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Ich hab nichts gemacht(Bart Simpson)
Dirk
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13.01.2008, 17:45 #32
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13.01.2008, 18:21 #33
Dirk:
Der thread hat Potential ... wenn auch nicht fachlicher Natur.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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13.01.2008, 18:30 #34
Dirk war böse zu Paddy ( Patrick) also ist Dirk an allem schuld !
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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13.01.2008, 19:11 #35Originally posted by kabubasa
Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick.
Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind.:
http://www.haus-und-grund-bremen.de/falsche_mieter.html
Falsche Angaben in der Selbstauskunft sind ein Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Taeuschung.Viele Grüße,
Simon
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13.01.2008, 20:18 #36
kompetenzfrei ist in diesem thread ja kein Hindernis....also mal mein Senf dazu:
1. Mietvertrag, kein Gericht, kein Anwalt ersetzt eine vernünftige Mieterauswahl.
2. Wer bei Mietverträgen als Vermieter überzockt, sich also zuviel Rechte, verliert alles, dann ist der Passus gänzlich ungültig...dann gilt nämlich BGB und danach trägt bspw. der Mieter die Schönheitsreparaturen
3. Deutsche Gerichte sind extrem mieterfreundlich, als Vermieter möchte man also nur im Notfall und bei äußerst klarer Rechtslage klagen.
4. Ist ein Mieter erstmal drin, kriegt man ihn kaum wieder raus.
Fazit:
1. Achte auf die Mieterauswahl
2. Nicht versuchen, die Vermieterrechte im Mietvertrag zu maximieren...das geht nach hinten los.Martin
Everything!
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13.01.2008, 20:26 #37
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Original von Mawal
kompetenzfrei ist in diesem thread ja kein Hindernis....also mal mein Senf dazu:
Wie meinste das denn jetzt.
Dirk
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13.01.2008, 20:48 #38Original von cuteluke
Pacta sunt servanta.
Wenn schon, denn schon.77 Grüße!
Gerhard
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13.01.2008, 22:31 #39Original von siebensieben
Original von cuteluke
Pacta sunt servanta.
Wenn schon, denn schon.
Errare humanum est
aber: Damnum nocet, damnum docet et alter alterius auxilio eget.
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13.01.2008, 23:40 #40Original von siebensieben
Original von cuteluke
Pacta sunt servanta.
Wenn schon, denn schon.
LOL...ich habe die ganze Zeit gewartet, welcher Schlaumeier meint das korrigieren zu müssen...ich bin nicht wirklich überraschtMartin
Everything!
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