Gesundheitsamt oder Ordnungsamt
Ergebnis 1 bis 20 von 34
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13.10.2006, 14:47 #1KaiBGast
An die Vermieter und "Rechtsexperten"
Mir wurde mitgeteilt, dass eine Mietwohnung ziemlich verdreckt sei.
Zwei Handwerker hatten in dieser Mietwohnung gestern bzgl. durchzuführender Reparaturen zu tun..
Dies kam mir sehr gelegen, weil auch ich so Zugang zur Wohnung hatte und mir ein Bild machen konnte.
Sowohl die Handwerker ais auch ich haben nur mit dem Kopf geschüttelt.
Die Wohnung, insbesondere der Boden, war sehr verdreckt. In der Wohnung wohnt ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern.
Es lagen Essenreste und Flaschen herum, geputzt wurde bestimmt schon seit Wochen nicht mehr. Die Kinder spielten in dem "Dreck".
Kann mir jemand sagen, ab wann man als Vermieter eine Handhabe hat etwas dagegen zu unternehmen.
Es handelt sich, wie geschrieben, nicht um Verschmutzungen von ein oder zwei Wochen.
Weiterhin machen die Mieter an sich einen vernünftigen Eindruck und zahlen auch pünktlich ihre Miete. Vielleicht benötigen sie ja auch Hilfe, weil sie mit der Situation (zwei kleine Kinder, 4 und 1 Jahr) überfordert sind.
Was würdet ihr machen?
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13.10.2006, 14:49 #2Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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13.10.2006, 14:50 #3AndreasGast
RE: An die Vermieter und "Rechtsexperten"
Original von KaiB
Mir wurde mitgeteilt, dass eine Mietwohnung ziemlich verdreckt sei.
Zwei Handwerker hatten in dieser Mietwohnung gestern bzgl. durchzuführender Reparaturen zu tun..
Dies kam mir sehr gelegen, weil auch ich so Zugang zur Wohnung hatte und mir ein Bild machen konnte.
Sowohl die Handwerker ais auch ich haben nur mit dem Kopf geschüttelt.
Die Wohnung, insbesondere der Boden, war sehr verdreckt. In der Wohnung wohnt ein Ehepaar mit zwei kleinen Kindern.
Es lagen Essenreste und Flaschen herum, geputzt wurde bestimmt schon seit Wochen nicht mehr. Die Kinder spielten in dem "Dreck".
Kann mir jemand sagen, ab wann man als Vermieter eine Handhabe hat etwas dagegen zu unternehmen.
Es handelt sich, wie geschrieben, nicht um Verschmutzungen von ein oder zwei Wochen.
Weiterhin machen die Mieter an sich einen vernünftigen Eindruck und zahlen auch pünktlich ihre Miete. Vielleicht benötigen sie ja auch Hilfe, weil sie mit der Situation (zwei kleine Kinder, 4 und 1 Jahr) überfordert sind.
Was würdet ihr machen?
Kai, was jetzt aktuell ganz groß in Mode kommt, ist es das Jugendamt zu informieren......
Gruß Andreas
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13.10.2006, 14:52 #4Original von Maga
Gesundheitsamt oder Ordnungsamt
Sollte sich der Mieter dazu außer Stande fühlen, muss sich die HV / der Eigentümer darum bemühen.Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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13.10.2006, 14:57 #5
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solange es nicht auf die Substanz einwirkt, hast du schlechte Karten
ich würde mit den Leuten vielleicht mal selber reden
und: eine Aktion erzeugt meist eine Re- aktion, wenn Du verstehst, was ich meine
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13.10.2006, 14:58 #6KaiBGastOriginal von Maga
Original von Maga
Gesundheitsamt oder Ordnungsamt
Sollte sich der Mieter dazu außer Stande fühlen, muss sich die HV / der Eigentümer darum bemühen.
Ich bin der Eigentümer des Hauses.
Wo sind denn die Grenzen? Wenn ich Ungeziefer entdecke, ist es wohl zu spät!
Wann kann ich einschreiten?
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13.10.2006, 14:58 #7
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Original von Maga
Original von Maga
Gesundheitsamt oder Ordnungsamt
Sollte sich der Mieter dazu außer Stande fühlen, muss sich die HV / der Eigentümer darum bemühen.Original von padis
solange es nicht auf die Substanz einwirkt, hast du schlechte Karten
ich würde mit den Leuten vielleicht mal selber reden
und: eine Aktion erzeugt meist eine Re- aktion, wenn Du verstehst, was ich meine
Bevor man Behörden einschaltet, sollte man mal versuchen, sofern ein gewisses Vertrauensverhältnis besteht, mit den Leuten zu reden.
Vielleicht kann man ja sogar helfen oder Hilfe organisieren wenn diese mit den Kids überfordert sind und sei es nur erst einmal eine preiswerte wöchentliche Reinigungskraft.
So würden wir es im jeden Fall als Vermieter machen
Warum immer direkt die Brechstange auspacken, wenn es auch anders geht. Was das Jugenamt betrifft, 2 Drogenabhaengige Eltern haben ihr Kind "umgebracht" obwohl alle Welt vorher informiert wurde. Soviel zum Jugendamt. Ich sage "umgebracht" weil es für mich keinen Totschlag oder fahrlässige Tötung gibt, wenn man sein Kind aus mangelnder Führsorge oder durch Gewalteinwirkung (Schläge etc.) sterben lässt„Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.“Kurt Tucholsky
Chris
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13.10.2006, 15:00 #8
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RE: An die Vermieter und "Rechtsexperten"
Hier hat man die PFLICHT das Jugendamt zu informieren, mach es von mir aus anonym.
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13.10.2006, 15:02 #9Original von KaiB
Original von Maga
Original von Maga
Gesundheitsamt oder Ordnungsamt
Sollte sich der Mieter dazu außer Stande fühlen, muss sich die HV / der Eigentümer darum bemühen.
Ich bin der Eigentümer des Hauses.
Wo sind denn die Grenzen? Wenn ich Ungeziefer entdecke, ist es wohl zu spät!
Wann kann ich einschreiten?Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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13.10.2006, 15:27 #10
bei solch einer sache bedarf es sehr viel fingerspitzengefühl,schnell ist ein zug ins rollen gebracht den man nicht mehr bremsen kann.würde auf jeden fall die sache weiter beobachten und gegebenenfalls ein persöhnliches gespräch suchen....
Gruss michael
last 6
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13.10.2006, 15:43 #11ehemaliges mitgliedGast
auf jeden fall nicht wegschaun und nix machen, das machen zuviele in D
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13.10.2006, 15:55 #12
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- 734
Als allererstes solltest du bei der Bewertung der Zustände nicht von deinem Standard ausgehen.
Keine Schäden an deinem Eigentum? Keine Handhabe!
wenn du sie ansprichst wirst du zu 99% ein negatives Feedback erhalten.
Wir leben in Deutschland, sie zahlen miete, gute Mieter.
jugendamt u.ä. Flachpfeifen, vergiss sie,können höchstens alleinerziehende Mütter tyrannisieren an die harten Fälle gehen die sehr lustlos ran.
Wenn du meinst die Kinder sind in Gefahr anonym aktiv werden,hat nichts mit Feigheit zu tun sondern mit aktiver konfliktvermeidung. Du wilst schließlich deine Miete.
Gruß JanGruß
Jan
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13.10.2006, 16:06 #13
Also wie jetzt?
Ist die Wohnung einfach ein paar Wochen nicht geputzt worden oder etwas verwahrlost, oder ist es eine stinkende Müllhalde, bei deren Betreten sich schon ein Brechreiz einstellt?
Gilt Ersteres (wovon ich nach deiner Schilderung ausgehe):
Solange sich noch keine anderen Mieter oder Nachbarn über Gestank oder Ungeziefer beschwert haben, wirst Du rechtlich gar nichts machen können.
In diesem Stadium Ämter einzuschalten ist geradezu lächerlich! Selten so einen dämlichen Vorschlag wie den mit dem Jugendamt gehört (sorry "Mostwanted")!
Es soll durchaus Leute geben, die von Putzen und einem ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung eine andere Auffassung haben, als Otto, der Normalverbraucher. Und das Recht dazu sollte auch jeder haben.
Führe doch einfach mal ein höfliches Gespräch mit den Mietern. So unvernünftig scheinen sie ja nicht zu sein, denn sie zahlen pünktlich Miete. Und das finde ich schon mal sehr wichtig!
Gruß FrankGruß Frank
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13.10.2006, 16:37 #14KaiBGastOriginal von X-E-L-O-R
Also wie jetzt?
Ist die Wohnung einfach ein paar Wochen nicht geputzt worden oder etwas verwahrlost, oder ist es eine stinkende Müllhalde, bei deren Betreten sich schon ein Brechreiz einstellt?
Gilt Ersteres (wovon ich nach deiner Schilderung ausgehe):
Solange sich noch keine anderen Mieter oder Nachbarn über Gestank oder Ungeziefer beschwert haben, wirst Du rechtlich gar nichts machen können.
In diesem Stadium Ämter einzuschalten ist geradezu lächerlich! Selten so einen dämlichen Vorschlag wie den mit dem Jugendamt gehört (sorry "Mostwanted"!
Es soll durchaus Leute geben, die von Putzen und einem ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung eine andere Auffassung haben, als Otto, der Normalverbraucher. Und das Recht dazu sollte auch jeder haben.
Führe doch einfach mal ein höfliches Gespräch mit den Mietern. So unvernünftig scheinen sie ja nicht zu sein, denn sie zahlen pünktlich Miete. Und das finde ich schon mal sehr wichtig!
Gruß Frank
Wo hört für Dich "nicht geputzt" auf und fängt "verwahrlost" an?
Es handelt sich nicht nur um Staub und normalen Straßenschmutz. Es liegen auch Essenreste (Flaschen, Kekse, Schokoriegel, Brot) auf dem Boden. Eigentlich ein guter Nährboden für Keime und Ungeziefer. Kleidungsstücke liegen zum Beispiel auf einem Haufen, dieser musste erst zur Seite geräumt werden, damit der Handwerker an den Heizkörper konnten; von nur zwei Wochen stammte der nicht.
Verwahrlost, wie bei einem Messy, ist die Wohnung aber nicht.
Sogar die Handwerker, als Außenstehende, haben den Kopf geschüttelt und sich zum Zustand geäußert; das ging nicht von mir aus.
Mir geht es um folgenden Punkt:
Habe ich eine Handhabe, falls sich ein persönliches Gespräch als nicht positiv herausstellt, die Reinigung der Wohnung zu erzwingen? Es kann ja nicht sein, dass mir erst Kakalaken entgegenlaufen müssen - oder?
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13.10.2006, 16:39 #15AndreasGastOriginal von X-E-L-O-R
Also wie jetzt?
Ist die Wohnung einfach ein paar Wochen nicht geputzt worden oder etwas verwahrlost, oder ist es eine stinkende Müllhalde, bei deren Betreten sich schon ein Brechreiz einstellt?
Gilt Ersteres (wovon ich nach deiner Schilderung ausgehe):
Solange sich noch keine anderen Mieter oder Nachbarn über Gestank oder Ungeziefer beschwert haben, wirst Du rechtlich gar nichts machen können.
In diesem Stadium Ämter einzuschalten ist geradezu lächerlich! Selten so einen dämlichen Vorschlag wie den mit dem Jugendamt gehört (sorry "Mostwanted")!
Es soll durchaus Leute geben, die von Putzen und einem ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung eine andere Auffassung haben, als Otto, der Normalverbraucher. Und das Recht dazu sollte auch jeder haben.
Führe doch einfach mal ein höfliches Gespräch mit den Mietern. So unvernünftig scheinen sie ja nicht zu sein, denn sie zahlen pünktlich Miete. Und das finde ich schon mal sehr wichtig!
Gruß Frank
.....das ist die Tendenz.....und als Eigentümer / Vermieter, kann und darf man auch nach einer vorherigen Terminabsprache (14 Tage) sich auch bei seinem Mieter mal "einladen" zur Visite um die angemieteten Sache zu kontrollieren......der Mieter darf dies ablehnen muss aber einen Ausweichtermin einräumen.....dumm nur, das du die letzten Tage mit den Handwerkern (...wenn ich das richtig verstanden habe), schon in der Wohnung in diesem Jahr warst.....dann kann das dauern, bis die Mieter dich wieder empfangen müssen...aber du darfst die Handwerker Leistung nachkontrollieren.....nur als Tip.....für eine berechtigte Begründung für den Zugang.....
Nur egal wie der Tenor auch so ungefähr von der Rechtshandhabung sein wird.....letztendlich hilft immer oder sehr oft, ein normales, nettes, freundliches Gespräch, welches man dann ja führen kann, wenn man die Arbeitsleistung zweck Rechnungstellung überprüft.........eventuell sogar mit Lösungsvorschlägen, falls die überhaupt Not tun.....denn wo sieht das nicht wie das wahre Leben aus......und dann noch mit Kindern.....bei anderen sind die Haustiere nicht stubenrein.....und manchmal schafft man nicht jeden Tag ein klinisches Flair der reinen, deutschen Wohnkultur darzustellen...
Gruß Andreas
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13.10.2006, 17:39 #16ehemaliges mitgliedGast
Aus meiner Lebenserfahrung heraus würde ich sagen , daß die meisten solcher Zeitgenossen jedoch vernünftigen Gesprächen mit Vermietern und ähnlichen, sie ja ohnehin nur ausbeutenden "Kapitalisten" meistens nicht sonderlich zugetan sind...... aber probieren würde ich es.
Wenns dann nicht fruchtet, Behördenkeule.......oder wegen Eigenbedarf kündigen......und dann in Eigentumswohnung umwandeln und für gutes Geld verkaufen.
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13.10.2006, 17:43 #17
Vielleicht benötigen sie ja auch Hilfe, weil sie mit der Situation (zwei kleine Kinder, 4 und 1 Jahr) überfordert sind.
bei 2 kleinen kindern "vermüllen"?!..
dann benötigen die meiner meinung nach professionelle hilfe und zwar schnell.
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13.10.2006, 17:43 #18
- Registriert seit
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Original von X-E-L-O-R
Also wie jetzt?
Ist die Wohnung einfach ein paar Wochen nicht geputzt worden oder etwas verwahrlost, oder ist es eine stinkende Müllhalde, bei deren Betreten sich schon ein Brechreiz einstellt?
Gilt Ersteres (wovon ich nach deiner Schilderung ausgehe):
Solange sich noch keine anderen Mieter oder Nachbarn über Gestank oder Ungeziefer beschwert haben, wirst Du rechtlich gar nichts machen können.
In diesem Stadium Ämter einzuschalten ist geradezu lächerlich! Selten so einen dämlichen Vorschlag wie den mit dem Jugendamt gehört (sorry "Mostwanted")!
Es soll durchaus Leute geben, die von Putzen und einem ordnungsgemäßen Zustand einer Wohnung eine andere Auffassung haben, als Otto, der Normalverbraucher. Und das Recht dazu sollte auch jeder haben.
Führe doch einfach mal ein höfliches Gespräch mit den Mietern. So unvernünftig scheinen sie ja nicht zu sein, denn sie zahlen pünktlich Miete. Und das finde ich schon mal sehr wichtig!
Gruß Frank
Frank,
es ist beunruhigend das Einschalten des JA als "dämlichen Vorschlag" bei grober Vernachlässigung zu Lasten unmündiger Kinder abzutun und gleichzeitig die Mieteinahmen als sehr wichtig einzustufen. Schaust gerne weg wenn der Preis stimmt? Wenn es nicht schlimm ist wird das JA auch nichts unternehmen, aber dazu ist es da.....ob und wie schlimm die Situation ist kann nur der Threadersteller beantworten, vieleicht ist es ja halb so wild.
Zivilcourage gibt es nicht beim Konzi.
Einen beschaulichen Abend noch.
Gregor
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13.10.2006, 20:03 #19
Hallo KaiB,
ich denke, ich verstehe Deine Problematik sehr gut.
Es besteht naturgemäß ein Spannungsfeld dazwischen einzuschreiten, wenn man das Gefühl hat, daß Eigentum verwarlost wird und darüber hinwegzusehen, weil die Lebensumstände der Betreffenden eben anderen Standards unterliegen als die Eigenen.
Ich denke, die wichtigsten Dinge haben die Kollegen schon gesagt.
Wenn Du Bedenken, ob der Sicherheit der Kinder bzw. der Eignung zur Erziehung derselbigen seitens der Eltern hast, musst Du auf jeden Fall aktiv werden ... im Zweifel eben auch anonym. Sollten die Umstände natürlich extrem sein, würde ich mich auch persönlich dahinter stellen, denn das macht dann doch mehr Eindruck.
Wenn Du Bedenken, ob der Unversertheit Deines Eigentums hast, wird Dir letztlich wohl nur übrigbleiben, die jetzigen Mieter durch hoffentlich bessere zu ersetzen.
Wo hierbei der Punkt zum Eingriff erreicht ist, ist allerdings sehr schwer zu beurteilen. Das Problem ist meist auch, daß wenn es erst zum Eklat kommt und die Wohnung zu einer wirklichen Müllhalde verkommen ist, auch kaum Aussicht darauf besteht, aus den dann hoffentlich ehemaligen Mietern auch nur eine Cent zur Reperatur bzw. Beseitigung der ganzen Geschichte zu erhalten.
Ich persönlich würde mich, wenn es denn finanziell machbar ist, Tom's Vorschlag anschließen. Nach dem Verkauf als ETW hättest Du zwar keine Mieteinnahmen mehr, aber dafür doch einen um einiges besseren Schlaf.
all the best
timo
P.S.: Sollte Bedarf an Horrorstories über die Hinterlassenschaften gewisser Mieter/Pächter (mit von der Redaktion geänderten Namen) bestehen, kann ich da auch gerne aushelfen.
... and all the gold in California
is in the middle of Beverly Hills
in somebody else's name ...
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13.10.2006, 20:24 #20
RE: An die Vermieter und "Rechtsexperten"
ah die 21mal wieder im Vollbild....
Rechtlich sind deine Möglichkeiten limitiert...erst wenn Gestank oder Ungeziefer beginnt das Haus zu kontaminieren, hast du eine Handhabe...
Moralisch ist in meinen Augen die Information des Jugendamtes geboten.
Ein Gespräch kannst du vergesssen, du bist - wie ich vermute - weder sozialtherapeutisch ausgebildet noch hast du wohl Interesse eine sozialtherapeutische Beziehung zu deinen Mietern einzugehen.
Falls die Mietzahlungen ausbleiben kannst du den klasschischen Weg über Mahnung Kündigung Zahlungs- und Räumungsklage beschreiten...Martin
Everything!
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