Als Kunde einiger der großen Rechtsschutzversicherer kannst Du Dir auch Vorlagen aus dem Netzt ziehen und/oder online Rechtsauskunft kostenfrei einholen.
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13.01.2008, 10:11 #21ehemaliges mitgliedGastDie Selbstauskunft ist ja auch korrekt, sie entbehrt nur jeglicher Grundlage zum Zwecke der fristlosen Kündigung oder einer Betrugsklage.Original von paddy
market-research: Trifft in D nicht zu. Mieterhöhungen und Eigenbedarf sind gesetzlich geregelt sofern nicht ohnehin vertraglich vereinbart.
Das ist schlicht falsch. Antwortet ein Mieter auf eine rechtlich zulässige Frage in der Selbstauskunft nicht den Tatsachen entsprechend, kann der Vermieter das Mietverhältnis wegen arglistiger Täuschung anfechten bzw. kündigen. Darüber hinaus handelt es sich um Betrug, also einen Straftatbestand nach StGB.Original von kabubasa
...
Dort falsche gemachte Angaben sind eigentlich Betrug; Du wirst aber niemanden wegen Betruges belangen können.
Die Selbstauskunft dient Dir zum Vergleich mehrerer Mietinteressenten, mehr auch nicht. Dabei musst Du als Vermieter eben davon ausgehen, dass der Inhalt von allen wahrheitsgemäß gemacht wurde.
Rechtlich gesehen ist die Selbstauskunft Müll.
Für Detailfragen empfehle ich - wie immer- den Gang zum Fachanwalt.
Angaben zu den Einkommensverhältnissen und ähnliches. Ein Beispiel findest du bei Haus und Grund. Auch hier sollte sichergestellt sein, dass das juristisch auf dem neuesten Stand ist.Original von Mostwanted
Punkt 1 war mir neu und klingt sehr interessant. Was muss bzw. darf in der Selbstauskunft stehen?Original von paddy
1. Eine Selbstauskunft verlangen, macht der Mieter dort nämlich falsche Angaben ist das Eingehungsbetrug und er ist sofort fristlos kündbar. Außerdem
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?
Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.
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13.01.2008, 10:23 #22Deepsea
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Gruß
Heiko
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13.01.2008, 10:36 #23ehemaliges mitgliedGast
Verlangt bei der Selbstauskunft einfach zusätzlich noch eine Schufa-Selbstauskunft mit Rating.
Bye
Marko
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13.01.2008, 12:12 #24
Ich sags nochmal, ein nicht vorhandener Negativeintrag in der Schufa spricht noch lange nicht für einwandfreie Bonität.
Recht haben ist halt leider nicht immer auch gleich Recht bekommen. Es gibt genug schlechte Richter und Anwälte, die Kombination von beidem ist fatal.Original von kabubasa
... Die Selbstauskunft ist ja auch korrekt, sie entbehrt nur jeglicher Grundlage zum Zwecke der fristlosen Kündigung oder einer Betrugsklage.
Wo liest Du in der Auskunft etwas über rechtliche Konsequenzen?
Glaube es mir einfach, diese Erfahrung habe ich vor einem Jahr selbst als Vermieter machen müssen und da waren alle zugegen, Fachanwälte, Richter, Kläger und Beklagter.
Ich habe nirgends geschrieben, dass etwas über rechtliche Konsequenzen von Falschangaben in der Auskunft steht. Warum auch.
Ich bleib bei meiner Darstellung. Aber was weiß ich schon ...
Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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13.01.2008, 12:21 #25Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Du hast doch null Ahnung Patrick.
Dirk
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13.01.2008, 12:31 #26ehemaliges mitgliedGastUneingeschränkte Zustimmung, er erweckt jedenfalls den Eindruck.Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick.
Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind.
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13.01.2008, 12:34 #27Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Ich kann den Wall-Smilie nicht finden.
Dirk
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13.01.2008, 13:05 #28
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13.01.2008, 14:36 #29nichts ist schlimmer als Beifall aus der falschen EckeOriginal von kabubasa
Uneingeschränkte Zustimmung, er erweckt jedenfalls den Eindruck.Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick.
Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind.

Kai, der Ironiemodus des Beitrags von Dirk/buchfuchs ist dir nicht aufgefallen, gell ?
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13.01.2008, 16:59 #30
Leute bitte, dies ist ein harmonischer Thread, ich wünsche keinen Zwist
Beste Grüße, Tobias
Warum hat unser Baby 1 Schnitzelkopf?
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13.01.2008, 17:00 #31Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Ich hab nichts gemacht(Bart Simpson)
Dirk
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13.01.2008, 17:45 #32
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13.01.2008, 18:21 #33
Dirk: 
Der thread hat Potential ... wenn auch nicht fachlicher Natur.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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13.01.2008, 18:30 #34
Dirk war böse zu Paddy ( Patrick) also ist Dirk an allem schuld !

Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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13.01.2008, 19:11 #35Der gute Paddy scheint so ganz Unrecht nun doch nicht zu habenOriginally posted by kabubasa
Uneingeschränkte Zustimmung, er erweckt jedenfalls den Eindruck.Original von buchfuchs1
Du hast doch null Ahnung Patrick.
Und dann sollte man bei rechtlichen Fragen die Klappe halten, zumindest nicht irgendwelche Behauptungen aufstellen, die aus reinem Wunschdenken heraus entstanden sind.
:
http://www.haus-und-grund-bremen.de/falsche_mieter.html
Falsche Angaben in der Selbstauskunft sind ein Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Taeuschung.Viele Grüße,
Simon
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13.01.2008, 20:18 #36
kompetenzfrei ist in diesem thread ja kein Hindernis....also mal mein Senf dazu:
1. Mietvertrag, kein Gericht, kein Anwalt ersetzt eine vernünftige Mieterauswahl.
2. Wer bei Mietverträgen als Vermieter überzockt, sich also zuviel Rechte, verliert alles, dann ist der Passus gänzlich ungültig...dann gilt nämlich BGB und danach trägt bspw. der Mieter die Schönheitsreparaturen
3. Deutsche Gerichte sind extrem mieterfreundlich, als Vermieter möchte man also nur im Notfall und bei äußerst klarer Rechtslage klagen.
4. Ist ein Mieter erstmal drin, kriegt man ihn kaum wieder raus.
Fazit:
1. Achte auf die Mieterauswahl
2. Nicht versuchen, die Vermieterrechte im Mietvertrag zu maximieren...das geht nach hinten los.Martin
Everything!
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13.01.2008, 20:26 #37Junger Moderator zum Mitreisen gesucht
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Original von Mawal
kompetenzfrei ist in diesem thread ja kein Hindernis....also mal mein Senf dazu:
Wie meinste das denn jetzt.
Dirk
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13.01.2008, 20:48 #38Pacta sunt servandaOriginal von cuteluke
Pacta sunt servanta.
Wenn schon, denn schon.
77 Grüße!
Gerhard

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13.01.2008, 22:31 #39You're so right, Du hast nätürlich vollkommen recht.Original von siebensieben
Pacta sunt servandaOriginal von cuteluke
Pacta sunt servanta.
Wenn schon, denn schon.
Errare humanum est
aber: Damnum nocet, damnum docet et alter alterius auxilio eget.
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13.01.2008, 23:40 #40Original von siebensieben
Pacta sunt servandaOriginal von cuteluke
Pacta sunt servanta.
Wenn schon, denn schon.
LOL...ich habe die ganze Zeit gewartet, welcher Schlaumeier meint das korrigieren zu müssen...ich bin nicht wirklich überrascht
Martin
Everything!
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