1. Abfluß ist entscheidend = Bezahlung. Steueroptimierte Verteilung über 5 Jahre möglich § 82 b EStDVOriginal von romex
hallo mädels und jungs.
hätte da mal ne allgemeine frage im bereich des steuerwesens.
1. angenommen eine modernisierungsmaßnahme an einer vermieteten eigentumswohnung zieht sich über den jahreswechsel hinaus. wird diese aktion steuerlich in dem jahr der rechnungsstellung, der bezahlung oder der fertigstellung geltend gemacht?
2. muß die bezahlung wie bei bei den haushaltsnahen dienstleistungen per überweisung geschehen, oder kann dies auch in bar bei übergabe erfolgen?
3. wird die rechnung eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers, ohne ausgewiesener MwSt. vom FA voll anerkannt.
vielen dank im voraus![]()
2. Geht m.E. auch bar ...
3. Ja!
Ahoi!![]()
Ergebnis 1 bis 5 von 5
Thema: Frage an die Steuerexperten?
-
28.12.2007, 15:20 #1
- Registriert seit
- 18.05.2007
- Beiträge
- 202
Frage an die Steuerexperten?
hallo mädels und jungs.
hätte da mal ne allgemeine frage im bereich des steuerwesens.
1. angenommen eine modernisierungsmaßnahme an einer vermieteten eigentumswohnung zieht sich über den jahreswechsel hinaus. wird diese aktion steuerlich in dem jahr der rechnungsstellung, der bezahlung oder der fertigstellung geltend gemacht?
2. muß die bezahlung wie bei bei den haushaltsnahen dienstleistungen per überweisung geschehen, oder kann dies auch in bar bei übergabe erfolgen?
3. wird die rechnung eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers, ohne ausgewiesener MwSt. vom FA voll anerkannt.
vielen dank im vorausAudiatur et altera pars
gruß romex
-
28.12.2007, 15:35 #2
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 605
RE: Frage an die Steuerexperten?
-
28.12.2007, 15:55 #3
- Registriert seit
- 18.05.2007
- Beiträge
- 202
Themenstarter
kurze präzise antwort innerhalb von 15 min.
besser geht es nicht.
herzlichen dankAudiatur et altera pars
gruß romex
-
28.12.2007, 16:33 #4
zu 1. ist schon alles gesagt, Bezahlung relevant § 11 EStG
zu 2. geht, wegen Nachweis des zahlungszeitpunktes aber mit Datum quittieren lassen.
zu 3. musst du ectl. trotzdem wegen Bauabzugssteuer aufpassen, je nach dem, ob du selbst unternehmer bist oder auch nur mehr als zwei objekte vermietest, hast du eine freistellungsbesheinigung zur bauabzugssteuer vorliegen ?
-
28.12.2007, 19:35 #5
- Registriert seit
- 18.05.2007
- Beiträge
- 202
Themenstarter
danke dir cuteluke.
zu 3. ist nur eine kleine wohnung als zusätzliche altersabsicherungAudiatur et altera pars
gruß romex
Ähnliche Themen
-
Frage an die Steuerexperten
Von AcidUser im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 24.03.2010, 17:34 -
An die Steuerexperten: Umzug absetzen
Von kurvenfeger im Forum Off TopicAntworten: 10Letzter Beitrag: 05.09.2008, 09:33 -
Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Von pelue im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 15.07.2007, 22:24 -
Box Frage 62 00 01
Von couperusduin im Forum Rolex - Tech-TalkAntworten: 3Letzter Beitrag: 20.02.2007, 19:59 -
Frage an die Steuerexperten
Von An der Alster im Forum Off TopicAntworten: 27Letzter Beitrag: 03.01.2007, 21:09
Lesezeichen