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  1. #1
    Milgauss
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    Ausrufezeichen Frage an die Steuerexperten?

    hallo mädels und jungs.

    hätte da mal ne allgemeine frage im bereich des steuerwesens.

    1. angenommen eine modernisierungsmaßnahme an einer vermieteten eigentumswohnung zieht sich über den jahreswechsel hinaus. wird diese aktion steuerlich in dem jahr der rechnungsstellung, der bezahlung oder der fertigstellung geltend gemacht?

    2. muß die bezahlung wie bei bei den haushaltsnahen dienstleistungen per überweisung geschehen, oder kann dies auch in bar bei übergabe erfolgen?

    3. wird die rechnung eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers, ohne ausgewiesener MwSt. vom FA voll anerkannt.

    vielen dank im voraus
    Audiatur et altera pars

    gruß romex

  2. #2
    Gesperrter User
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    RE: Frage an die Steuerexperten?

    Original von romex
    hallo mädels und jungs.

    hätte da mal ne allgemeine frage im bereich des steuerwesens.

    1. angenommen eine modernisierungsmaßnahme an einer vermieteten eigentumswohnung zieht sich über den jahreswechsel hinaus. wird diese aktion steuerlich in dem jahr der rechnungsstellung, der bezahlung oder der fertigstellung geltend gemacht?

    2. muß die bezahlung wie bei bei den haushaltsnahen dienstleistungen per überweisung geschehen, oder kann dies auch in bar bei übergabe erfolgen?

    3. wird die rechnung eines umsatzsteuerlichen Kleinunternehmers, ohne ausgewiesener MwSt. vom FA voll anerkannt.

    vielen dank im voraus
    1. Abfluß ist entscheidend = Bezahlung. Steueroptimierte Verteilung über 5 Jahre möglich § 82 b EStDV

    2. Geht m.E. auch bar ...

    3. Ja!

    Ahoi!

  3. #3
    Milgauss
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    kurze präzise antwort innerhalb von 15 min.

    besser geht es nicht.

    herzlichen dank
    Audiatur et altera pars

    gruß romex

  4. #4
    Yacht-Master Avatar von cuteluke
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    zu 1. ist schon alles gesagt, Bezahlung relevant § 11 EStG
    zu 2. geht, wegen Nachweis des zahlungszeitpunktes aber mit Datum quittieren lassen.
    zu 3. musst du ectl. trotzdem wegen Bauabzugssteuer aufpassen, je nach dem, ob du selbst unternehmer bist oder auch nur mehr als zwei objekte vermietest, hast du eine freistellungsbesheinigung zur bauabzugssteuer vorliegen ?
    Gruß, Luke

    Unterstützung bei der Grundsteuererklärung: https://grundsteuer-erklaerung.online/

  5. #5
    Milgauss
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    danke dir cuteluke.

    zu 3. ist nur eine kleine wohnung als zusätzliche altersabsicherung
    Audiatur et altera pars

    gruß romex

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