hi!
wenn ich geklagt werde, muss ich da vor gerricht erscheinen, oder genügts, wenn ich meinen standpunkt samt dokumente dem richter schicke.
frage stellt sich natürlich nur bei bagatelle, klarem sachverhalt und weiter anreise (D) zum gericht.
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26.12.2007, 18:47 #1
wieder mal jus: anwesenheit vor gericht
mfg Christoph
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