Original von kabubasa
Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist möglich. Dann wird aber meines Wissens nach die MWSt. einbehalten. Die MWSt. erstatten die Versicherungen erst beim Einreichen einer Rechnung.
so ist es, definitiv RA einschalten, ich habe schon eineige Male aus falsch verstandener Schadenminderungspflicht darauf verzichtet und einmal als es nicht oder gegen mich lief nachträglich dazugezogen, danach auf einmal alles kein problem mehr...