Wer kennt sich da genauer aus.
mein Vater hatte einen Unfall, Schuld zu 100 % der Gegner,nicht strittig

Es geht um die Abwicklung des Schadens

Mercedes B-Klasse 200 CDI ca 3 Jahre alt Schätzpreis laut Dekra ca 24.000 ( Wiederbeschaffungswert )
und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden !!
Die Reparaturkosten lt. Gutachter liegen bei 22.400 E.

dann gibts schon schriftlich vorliegende verbindliche Angebote für den

Unfallwagen, das höchste 13.100 die anderen ca bei 10.000 E

jetzt kommt meine Frage:

welche Abrechungsmöglichkeiten hat mein Vater :

Er lässt es einfach reparieren plus Wertminderung ( die scheinbar bei 1.200 liegt ) und fährt das Fahrzeug weiter, woran Er aber kein Interesse hat

meine Frage: kann man in so einen Fall auch nur nach Kostenvoranschlag abrechnen ? Er lässt sich das Geld auszahlen, (22.400) und Er schaut dann selber was Er mit dem Fahrzeug macht

wäre ja vom Betrag her kein Unterschied für die Versicherung, oder ist die Annahme falsch, wird nur abgrechnet nach Rechnungsstellung ?

würde mich über informative Antworten freuen

Manni