Original von flakimp
wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbar
die Angebote sind beim autohaus abgeben worden und hat der Gutachter mitgschickt und auch der Versicherung,

Manni