Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.
Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
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Thema: Autounfall-Versicherungsfall
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25.12.2007, 17:48 #1
Autounfall-Versicherungsfall
Wer kennt sich da genauer aus.
mein Vater hatte einen Unfall, Schuld zu 100 % der Gegner,nicht strittig
Es geht um die Abwicklung des Schadens
Mercedes B-Klasse 200 CDI ca 3 Jahre alt Schätzpreis laut Dekra ca 24.000 ( Wiederbeschaffungswert )
und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden !!
Die Reparaturkosten lt. Gutachter liegen bei 22.400 E.
dann gibts schon schriftlich vorliegende verbindliche Angebote für den
Unfallwagen, das höchste 13.100 die anderen ca bei 10.000 E
jetzt kommt meine Frage:
welche Abrechungsmöglichkeiten hat mein Vater :
Er lässt es einfach reparieren plus Wertminderung ( die scheinbar bei 1.200 liegt ) und fährt das Fahrzeug weiter, woran Er aber kein Interesse hat
meine Frage: kann man in so einen Fall auch nur nach Kostenvoranschlag abrechnen ? Er lässt sich das Geld auszahlen, (22.400) und Er schaut dann selber was Er mit dem Fahrzeug macht
wäre ja vom Betrag her kein Unterschied für die Versicherung, oder ist die Annahme falsch, wird nur abgrechnet nach Rechnungsstellung ?
würde mich über informative Antworten freuen
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wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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25.12.2007, 17:57 #2
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Gruss Mike
116710
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25.12.2007, 17:58 #3ehemaliges mitgliedGast
Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist möglich. Dann wird aber meines Wissens nach die MWSt. einbehalten. Die MWSt. erstatten die Versicherungen erst beim Einreichen einer Rechnung.
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25.12.2007, 18:06 #4Original von golf123
Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.
Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
was den Anwalt betrifft , kann das dann einer nach freier Wahl sein ?
die Rechnung von Ihm dann in die Gesamtabrechung / Versicherung
weist du das verbindlich mit der Abrechnung nach Kostenvoranschlag minus Mwst
ich kenne das auch so von anderen Schäden ( großer Wasserschaden/ Hausratversch. )
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25.12.2007, 18:10 #5
wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.so long
Ralf
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25.12.2007, 18:14 #6Original von flakimp
...
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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25.12.2007, 18:19 #7Original von flakimp
wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
ich könnte mir das auch nicht vorstellen, das es so läuft
steht aber im Gutachachten nicht drin , sind das versicherungsrechtliche Vorschriften oder liegt das im Spielraum der Versicherung ?
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25.12.2007, 18:24 #8Original von paddy
Original von flakimp
...
Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
die Reparaturkosten liegen nicht ganz auf der Höhe des Wiederbeschaffungswertes
und nochmal dieFrage: den Anwalt selbst wählbar und wird abgerechnet im Gesamten ?
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25.12.2007, 18:25 #9ehemaliges mitgliedGast
Wie hoch ist denn der Restwert des "Schrotthaufens" im Gutachten angesetzt?
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25.12.2007, 18:26 #10
Der Restwert müsste aber im Gutachten drinstehen.Wenn du nicht schuld bist bist du nicht verpflichtet den Wagen der Versicherung zu überlassen.Wenn du ihn selber verkaufst musst du der Versicherung aber den erziehlten Wert mitteilen(Kaufvertrag).Dementsprechend weniger bekommst du von der Versicherung ausbezahlt.
Rein rechtlich darfst du nich mehr als den Wiederbeschaffungswert bekommen.
Wie Hoch ist denn der Restwert?so long
Ralf
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25.12.2007, 18:36 #11
Restwert von verunfallten Wagen, na ja es gibt da ca 16 schriftliche Angebote
steht verbindlich drauf, liegen ca zw 9.600 und 13.000
dann könnte die Abrechnung so aussehen :
24.000 minus 10.000 Restbetrag 14.000
diese Form der Abrechnung müßte aber noch ausgehandelt werden oder?
siehe oben 22.400 Repa-Kosten
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25.12.2007, 18:41 #12ehemaliges mitgliedGastOriginal von triamarc49
Restwert von verunfallten Wagen, na ja es gibt da ca 16 schriftliche Angebote
steht verbindlich drauf, liegen ca zw 9.600 und 13.000
dann könnte die Abrechnung so aussehen :
24.000 minus 10.000 Restbetrag 14.000
diese Form der Abrechnung müßte aber noch ausgehandelt werden oder?
siehe oben 22.400 Repa-Kosten
Manni
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25.12.2007, 18:45 #13
wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbarso long
Ralf
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25.12.2007, 18:47 #14
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
1. Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, freie Wahl.
2. Abrechnen nach Gutachten, wobei Abrechnung bei Stundensätzen einer Markenwerkstatt nur geht, wenn dort auch repariert wird. Ansonsten gelten Sätze vergleichbarer Fachwerkstätten im Umkreis.
3. Die Kiste verkaufen an einen Bekannten zum niedrig angesetzten Restwert oder
3a. Für ca. ein drittel bis max. 50% des Gutachtens wieder in einer freien Werkstatt machen lassen und sich über etliche Tausender Gewinn freuen.
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25.12.2007, 19:19 #15
okay verstanden..
zu 3. das an Bekannte geht nicht so einfach weil doch 16 verbindliche Angebote vor, auch der Versicherung , 10-13.000 K
mein Vater will das Fahrzeug nicht mehr fahren
Er will mir der Versicherung verhandeln :
Schaut wenn Ihr mir nicht im Wiederbeschaffungswert (24.000 K) entgegen kommt lass ich es beim Daimler reparieren Kosten ca. 22.400 für Euch
oder Ihr zahlt mir ca 27.000 K für Wiederbeschaffung und mein Fahrzeug gehört Euch
Eure Kosten 27.000 minus ca 12.000 = 15.000 K
wäre so eine Taktik angebracht ? möglich ?
hat ja schon ne Logik ,( für die Versicherung ) weil für den normalen bisherigen Wiederbeschaffungswert bekommt Er kein vergleichbares Fahrzeug
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25.12.2007, 19:23 #16Original von flakimp
wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
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25.12.2007, 19:55 #17
ich befürchte mit der Versicherung kannste nicht handeln.
es wird wahrscheinlich nicht mehr drin sein wie der Wiederbeschaffungswertso long
Ralf
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25.12.2007, 20:09 #18
auch nicht mit dem Druckmittel: dann lässt mein Vater Ihn halt reparieren ?
ist ja doch ne Differenz von ca. plus 7.000 K für die Versicherung
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25.12.2007, 20:10 #19
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Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, bleibt der Wagen doch im Besitz deines Vaters? Der Verkauf daraus dürfte doch zusätzlicher Gewinn sein? Ich empfehle einen Fachanwalt.
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25.12.2007, 20:19 #20
nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat
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