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  1. #1
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    Autounfall-Versicherungsfall

    Wer kennt sich da genauer aus.
    mein Vater hatte einen Unfall, Schuld zu 100 % der Gegner,nicht strittig

    Es geht um die Abwicklung des Schadens

    Mercedes B-Klasse 200 CDI ca 3 Jahre alt Schätzpreis laut Dekra ca 24.000 ( Wiederbeschaffungswert )
    und es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden !!
    Die Reparaturkosten lt. Gutachter liegen bei 22.400 E.

    dann gibts schon schriftlich vorliegende verbindliche Angebote für den

    Unfallwagen, das höchste 13.100 die anderen ca bei 10.000 E

    jetzt kommt meine Frage:

    welche Abrechungsmöglichkeiten hat mein Vater :

    Er lässt es einfach reparieren plus Wertminderung ( die scheinbar bei 1.200 liegt ) und fährt das Fahrzeug weiter, woran Er aber kein Interesse hat

    meine Frage: kann man in so einen Fall auch nur nach Kostenvoranschlag abrechnen ? Er lässt sich das Geld auszahlen, (22.400) und Er schaut dann selber was Er mit dem Fahrzeug macht

    wäre ja vom Betrag her kein Unterschied für die Versicherung, oder ist die Annahme falsch, wird nur abgrechnet nach Rechnungsstellung ?

    würde mich über informative Antworten freuen

    Manni
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    wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?

  2. #2
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    Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.

    Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
    Gruss Mike

    116710

  3. #3
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    Eine Abrechnung nach Kostenvoranschlag ist möglich. Dann wird aber meines Wissens nach die MWSt. einbehalten. Die MWSt. erstatten die Versicherungen erst beim Einreichen einer Rechnung.

  4. #4
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    Original von golf123
    Da dein Vater nicht schuld ist, hat er Anspruch auf kostenlosen Rechtsbeistand. Das wäre viell. eine gute Lösung, denn der kennt sich da am besten aus.

    Zum Glück ist anscheinend deinem Vater nichts passiert, was bei dem Schaden ja wohl leicht sein könnte.
    ja Ihm zu Glück überhaupt nichts , da sind wir ja auch alle froh drüber,

    was den Anwalt betrifft , kann das dann einer nach freier Wahl sein ?

    die Rechnung von Ihm dann in die Gesamtabrechung / Versicherung

    weist du das verbindlich mit der Abrechnung nach Kostenvoranschlag minus Mwst

    ich kenne das auch so von anderen Schäden ( großer Wasserschaden/ Hausratversch. )

    Manni
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  5. #5
    Milgauss Avatar von flakimp
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    wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
    kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
    Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
    so long
    Ralf

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Original von flakimp
    ...
    Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
    Mit Sicherheit nicht, weil die Versicheurng den Wagen dann übernehmen und selbst verkaufen wird.
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  7. #7
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    Original von flakimp
    wenn du nach Gutachten abrechnest wird normalerweise bei Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert der Restwert des Fahrzeugs abgezogen.(steht im Gutachten)Die MWST ist normalerweise
    kein Problem bei Totalschaden, die kriegst du.
    Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
    genau um diesen Punkt geht es !

    ich könnte mir das auch nicht vorstellen, das es so läuft

    steht aber im Gutachachten nicht drin , sind das versicherungsrechtliche Vorschriften oder liegt das im Spielraum der Versicherung ?

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  8. #8
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    Original von paddy
    Original von flakimp
    ...
    Glaube aber kaum dass es klappt die Schadenshöhe von der Versicherung zu bekommen und zusätzlich das Auto für 10 K zu verkaufen.
    Mit Sicherheit nicht, weil die Versicheurng den Wagen dann übernehmen und selbst verkaufen wird.
    es ist aber nur ein wirtschaftl. Totalschaden siehe 22.400 zu 24.000

    die Reparaturkosten liegen nicht ganz auf der Höhe des Wiederbeschaffungswertes
    und nochmal dieFrage: den Anwalt selbst wählbar und wird abgerechnet im Gesamten ?
    Manni
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  9. #9
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    Wie hoch ist denn der Restwert des "Schrotthaufens" im Gutachten angesetzt?

  10. #10
    Milgauss Avatar von flakimp
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    Der Restwert müsste aber im Gutachten drinstehen.Wenn du nicht schuld bist bist du nicht verpflichtet den Wagen der Versicherung zu überlassen.Wenn du ihn selber verkaufst musst du der Versicherung aber den erziehlten Wert mitteilen(Kaufvertrag).Dementsprechend weniger bekommst du von der Versicherung ausbezahlt.
    Rein rechtlich darfst du nich mehr als den Wiederbeschaffungswert bekommen.
    Wie Hoch ist denn der Restwert?
    so long
    Ralf

  11. #11
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    Restwert von verunfallten Wagen, na ja es gibt da ca 16 schriftliche Angebote

    steht verbindlich drauf, liegen ca zw 9.600 und 13.000

    dann könnte die Abrechnung so aussehen :

    24.000 minus 10.000 Restbetrag 14.000

    diese Form der Abrechnung müßte aber noch ausgehandelt werden oder?

    siehe oben 22.400 Repa-Kosten

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  12. #12
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    Original von triamarc49
    Restwert von verunfallten Wagen, na ja es gibt da ca 16 schriftliche Angebote

    steht verbindlich drauf, liegen ca zw 9.600 und 13.000

    dann könnte die Abrechnung so aussehen :

    24.000 minus 10.000 Restbetrag 14.000

    diese Form der Abrechnung müßte aber noch ausgehandelt werden oder?

    siehe oben 22.400 Repa-Kosten

    Manni
    Da muss nichts ausgehandelt werden. Den Restwert kann man ganz genau ermitteln. Sollte eigentlich auch gemacht worden sein und im Gutachten auftauchen.

  13. #13
    Milgauss Avatar von flakimp
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    wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
    wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
    Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbar
    so long
    Ralf

  14. #14
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    1. Anwalt zahlt die gegnerische Versicherung, freie Wahl.
    2. Abrechnen nach Gutachten, wobei Abrechnung bei Stundensätzen einer Markenwerkstatt nur geht, wenn dort auch repariert wird. Ansonsten gelten Sätze vergleichbarer Fachwerkstätten im Umkreis.
    3. Die Kiste verkaufen an einen Bekannten zum niedrig angesetzten Restwert oder
    3a. Für ca. ein drittel bis max. 50% des Gutachtens wieder in einer freien Werkstatt machen lassen und sich über etliche Tausender Gewinn freuen.

  15. #15
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    okay verstanden..

    zu 3. das an Bekannte geht nicht so einfach weil doch 16 verbindliche Angebote vor, auch der Versicherung , 10-13.000 K

    mein Vater will das Fahrzeug nicht mehr fahren

    Er will mir der Versicherung verhandeln :

    Schaut wenn Ihr mir nicht im Wiederbeschaffungswert (24.000 K ) entgegen kommt lass ich es beim Daimler reparieren Kosten ca. 22.400 für Euch

    oder Ihr zahlt mir ca 27.000 K für Wiederbeschaffung und mein Fahrzeug gehört Euch

    Eure Kosten 27.000 minus ca 12.000 = 15.000 K

    wäre so eine Taktik angebracht ? möglich ?

    hat ja schon ne Logik ,( für die Versicherung ) weil für den normalen bisherigen Wiederbeschaffungswert bekommt Er kein vergleichbares Fahrzeug

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  16. #16
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    Original von flakimp
    wenn das Auto nicht repariert wird solltest du den Wiederbeschaffungswert bekommen ----> 24k.Da muss normalerweise nichts ausgehandelt werden.Ist normalerweise bei jedem Unfall so,auch wenns kein Totalschaden ist.
    wo sind denn die Angebote her ? war der wagen in der Restwertbörse?
    Wenn du einen Anwalt nehmen willst ist der natürlich frei wählbar
    die Angebote sind beim autohaus abgeben worden und hat der Gutachter mitgschickt und auch der Versicherung,

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  17. #17
    Milgauss Avatar von flakimp
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    ich befürchte mit der Versicherung kannste nicht handeln.
    es wird wahrscheinlich nicht mehr drin sein wie der Wiederbeschaffungswert
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    Ralf

  18. #18
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    auch nicht mit dem Druckmittel: dann lässt mein Vater Ihn halt reparieren ?

    ist ja doch ne Differenz von ca. plus 7.000 K für die Versicherung

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  19. #19
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    Wenn nach Gutachten abgerechnet wird, bleibt der Wagen doch im Besitz deines Vaters? Der Verkauf daraus dürfte doch zusätzlicher Gewinn sein? Ich empfehle einen Fachanwalt.

  20. #20
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    nein eher nicht , siehe oben, der Restwert wird abgezogen, nach meinem jetzigen Kenntnisstand, was ja auch leider ne Logik hat

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