Alos paar mehr Infos sollten es schon sein.......Gerichtsort also D ? Zivil- oder Strafsache ? Persönliches Erscheinen vom Richter angeordnet oder nicht ?
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26.12.2007, 18:47 #1
wieder mal jus: anwesenheit vor gericht
hi!
wenn ich geklagt werde, muss ich da vor gerricht erscheinen, oder genügts, wenn ich meinen standpunkt samt dokumente dem richter schicke.
frage stellt sich natürlich nur bei bagatelle, klarem sachverhalt und weiter anreise (D) zum gericht.mfg Christoph
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26.12.2007, 19:10 #2ehemaliges mitgliedGast
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26.12.2007, 19:25 #3
wie schon einmal geschildert:
ich (in Ö) hat vor einem jahr bei einem deutschen provider einen virtuellen server bestellt. der hat das aber nicht korrekt durchgeführt (falsche zugangsdaten, keine domainregistrierung, falsche zahlungsart, ...).
anscheinend haben die dort affen sitzen. fehler wurden nach verstreichen meiner nachfrist vom kundenservice eingestanden und eine gutschrift angeboten. diese habe ich nicht angenommen, weil die fehler nicht korrigiert wurden.
somit habe ich auf rückabwicklung bestanden bzw. ein vertrag ist doch eigentlich nie zustande gekommen.
natürlich hat das niemanden interessiert, die fehler wurden (bis heute!) nicht behoben.
die abbuchung vom letzen jahr hab ich von der kartenbude stornieren lassen (ohne reaktion vom provider). jetzt hab ich für 2008 wieder den abbuchungsversuch mit letzer mahung in der post (forderung von 150euro).
wegen 150euro will ich eigntlich nicht nach D fliegen um dem richter den (aus meiner sicht vollkommen klaren) fall darzulegen.
die ganze korrespondenz hab ich natürlich brühwarm mit faxbestätigungen etc. aufm tisch.mfg Christoph
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26.12.2007, 19:29 #4ehemaliges mitgliedGast
Vor einer mündlichen Gerichtsverhandlung tauscht man seine gegensätzlichen Meinungen in einem Zivilrechtsstreit schon in der regel mit dem Gericht schriftlich aus...... wenn also alles so gelaufen sein sollte, wie es die ZPO vorsieht, müßte das Gericht deinen Standpunkt kennen. Aber in D herrscht halt in der Regel vor Gericht Erscheinungspflicht......und wenn ich es recht verstehe, bist du auch nicht anwaltlich vetreten, der den Termin wahrnehmen könnte.... ruf den Richter an, schildere ihm das Problem und frage ihn erst mal telefonisch, ob du nicht vom Erscheinen entbunden werden kannst und das Verfahren als rein schriftliches Verfahren (so was ist möglich) geführt werden kann.
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26.12.2007, 19:31 #5
ahja! vielen dank tom!
noch bin ich eh weit von einem gerichtsentscheid entfernt (momentant letzen mahnung, wie gesagt), jedoch werd ich da sicherlich nicht nachgeben.
und der streitwert rechtfertigt wohl nicht mal nen anwalt.mfg Christoph
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26.12.2007, 19:33 #6ehemaliges mitgliedGast
was machstn dann jetzt schon die Gäule scheu ???????? ;-)))
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26.12.2007, 19:38 #7Originally posted by Ticktacktom
was machstn dann jetzt schon die Gäule scheu ???????? ;-)))mfg Christoph
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26.12.2007, 19:39 #8ehemaliges mitgliedGast
da gibts alles, glaub mir ...... ;-))))
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26.12.2007, 19:47 #9
- Registriert seit
- 24.02.2006
- Beiträge
- 2.689
AL = Arschlecken... --- was wollen sie dir denn in Österrteich pfänden???
schick Deine Unterlagen ans Gericht + schreib dazu, daß Du nicht kommen kannst
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26.12.2007, 19:49 #10Originally posted by padis
AL = Arschlecken... --- was wollen sie dir denn in Österrteich pfänden???
schick Deine Unterlagen ans Gericht + schreib dazu, daß Du nicht kommen kannst
mein nächstes auto bestell ich mir in D
da hat percy aber mal glück gehabt, dass ich kalender und ruggby-shirt schon bezahl hab.:twisted:
mfg Christoph
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26.12.2007, 22:14 #11
- Registriert seit
- 17.02.2004
- Ort
- Nähe Wien
- Beiträge
- 2.035
Vorerst würde ich die Frage nach dem Gerichtsstand mal stellen.
Wenn Du Konsument bist muss am Standort des Kunden geklagt werden, also in dem Fall Dein zuständiges Bezirksgericht. Und dann hast Du leichteres Spiel.Grüße, David
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27.12.2007, 00:52 #12Originally posted by MBA
Vorerst würde ich die Frage nach dem Gerichtsstand mal stellen.
Wenn Du Konsument bist muss am Standort des Kunden geklagt werden, also in dem Fall Dein zuständiges Bezirksgericht. Und dann hast Du leichteres Spiel.
wo steht das im gesetz?
edit1: ähnliches steht bei uns im konsumentenschutzgesetz mit dem betriff "verbraucher"
edit2:
"(2) Unternehmen im Sinn des Abs. 1 Z. 1 ist jede auf Dauer
angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag
sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des
öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer."
sind personen ohne geschäftsform (gmbh, kg, oeg, ...), jedoch mit steuernummer und einkommen anstelle von lohn (z.B. Ärzte, Ziviltechniker, Selbständige, ...) jetzt unternehmen oder verbraucher???
edit3:
laut wiki sind auch ärzte etc unternehmer, solange sie dies nicht als privat durchführen. wie kann ich das jetzt argumentieren??mfg Christoph
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