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  1. #1
    Milgauss
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    ebay Ärger, hattet Ihr auch schon so was, juristische Frage

    Hi

    habe letzte Woche eine Uhr ersteigert. Kurioserweise wurde sie vom Verkäufer im Auftrag eines anderen versteigert, was ich hinterher erst erfahren habe und halt stillscheigend akzeptierte.
    Nun habe ich immer Mailkontakt mit dem Anderen, der aber nicht bei Ebay gelistet ist
    Als die Uhr kam lief Sie nicht. Ich habe um Rückabwicklung gebeten, beziehungsweise um Beteiligung an den Reparaturkosten. Was er erstmal kathegorisch ablehnte.

    Er sagte irgendwann mal dass er jemanden hat (kein Uhrmacher) dem er das Teil geben könnte. Das heisst für mich eine bezahlte Uhr aus der Hand geben und ins blaue schicken.

    Er behauptet natürlich, dass die Uhr bei Im perfekt lief, was ich anfangs nicht bezweifelte, nun aber schon so wie er reagiert. Wir mailten uns ein paar mal hin und her, sein Ton wurde immer unverschämter.

    Ich habe im dann geschrieben, dass ich mich anwaltlich beraten lassen werde, mich dann aber an den eigentlichen Ebayverkäufer wenden werde, da er mein Vertragspartner ist. Mein Ziel dabei ist eine Rückgabe der Uhr, da er keinerlei Hinweise im Angebot bezüglich Rückgabe und Garantie gemacht hat. Daher denke ich ich habe theoretisch 14 Tage Rückgaberecht.

    Nun droht er mir mit Anzeige wegen Nötigung.
    Ich denke, dass ich schlechte Karten habe aber mir stinkt es dass ich mit einer defekten Uhr dastehe und als Nachverhandler dargestellt werde.

    Wie soll ich mich verhalten? Hattet Ihr auch schon sowas?

    Grüsse Andreas

  2. #2
    Daytona Avatar von red_sub
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    Punkt 1. Um wieviel Geld handelt es sich?
    Punkt 2. Würde ich mich an den Ebay Verkäufer wenden, denn der ist vielleicht an einer Schlichtung interessiert, bzgl. Bewertung.
    Gruss Mario

  3. #3
    Milgauss
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    es geht eigentlich nur um 350 Euro, es ist aber eine komplizierte Uhr, deshalb kann die Reparatur beim Fachmann leicht nochmal soviel sein.


    grüsse Andreas

  4. #4
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    Gast
    Auch Privatpersonen unterliegen der Gewährleistung, es sei denn, sie haben sie ausgeschlossen.

    Lies Dir diese Seite mal durch:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung

    Ich würde mich an den Verkäufer bei eBay wenden.

  5. #5
    Gesperrter User
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    Du hast mit dem eBayverkäufer den Vertrag geschlossen.
    Also ist er imho zuerstmal Dein Ansprechpartner für alles Weitere.

    War es ein gewerblicher Verkäufer bei dem Du gekauft hast ?
    Dann hast Du 14Tage bzw 1 Monat Rückgaberecht (viele Gerichte sind mittlerweile der Meinung die Rückgabefrist beträgt 1 Monat)

    War es ein Privater VK bei dem Du den Artikel erstanden hast ?
    Dann hat man nur bedingt Rückgaberecht. (wenn der VK es nicht ausgeschlossen hat) Aber wenn der Artikel bei Dir defekt eingetroffen ist und dieser aber nicht als Defekt in dem Angebot deklariert wurde muss der VK den Artikel zurücknehmen.
    Vorab müsse man jedoch klären ob es sich nicht ggf um einen Transportschaden handeln könnte. Dann wäre evtl. das Versandunternehmen, sofern der Artikel versichert verschickt wurde, in die Verantwortung zu nehmen bzw. man müsste mal die AGB des Versandunternehmens ansehen.

    Zu klären ist momentan erstmal wer die Beweislast trägt. Der Käufer oder der Verkäufer ?

  6. #6
    Milgauss
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    Themenstarter
    ist von einem Privatmann, der aber im Angebot keine Angaben oder Ausschlüsse gemacht hat.

    Mich stört hauptsachlich die Drohung mit der Anzeige. Könnte er das theortisch machen oder ist das nur heisse Luft

    Grüße Andreas

  7. #7
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Dich anzeigen?
    Für was denn bitteschön...
    Dirk



  8. #8
    Gesperrter User
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    auf sowas würde ich garnicht eingehen, sondern mich emotionslos an die Fakten halten. Alles Andere bringt nichts.
    Wenn er Dich anzeigen will... soll er doch... Du hast lediglich versucht eine Klärung des Problems herbeizuführen und Dich evtl ein bisschen forsch ausgedrückt ? :-)

  9. #9
    Double-Red Avatar von madmax1982
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    Wenn sich der Vertragspartner so verhält, würde ich erstmal ohne Vorwarnung Anzeige wegen Betrugs erstatten. Der Artikel ist schließlich nicht so wie beschrieben bei dir eingetroffen und der Verkäufer war auch nicht der Anbieter bei Ebay.
    Das kostet dich keinen Cent und wirkt wahre Wunder. Habe bei einem zwar etwas anderen Fall, der aber ebenfalls über Ebay lief, ohne Vorwarnung Team Green mit ins Spiel aufgenommen. Auch wenn die Ermittlungen letztendlich wegen Geringfügigkeit eingestellt wurden, war der Ton, der danach angeschlagen wurde, wesentlich zuvorkommender.
    So ein Schock, wenn die Uniformierten an der Tür klingeln und klarstellen, was man sich unter Umständen so alles wegen einer Lapalie einhandeln kann, macht so manchen Besserwisser gleich um eineiges kooperationsbereiter.


    Gruß, Max

    Bollinger!

    Wenns '69er ist, haben Sie mich erwartet.

  10. #10
    Milgauss
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    ja aber genau das will ich ja vermeiden, nämlich Ärger wegen 350 Euro. Nur bin ich aber auch nicht scharf darauf dass das team green plötlzilich bei mir steht.
    Grüsse Andreas

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    es geht eigentlich nur um 350 Euro, es ist aber eine komplizierte Uhr, deshalb kann die Reparatur beim Fachmann leicht nochmal soviel sein.
    Ein Tourbillon für 350 taugt halt nix.

  12. #12
    Junger Moderator zum Mitreisen gesucht Avatar von buchfuchs1
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    Elmi hat recht.
    Dirk



  13. #13
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    Ob es grundsätzlich ratsam ist eine komplizierte Uhr für 350 Euro zu kaufen ist ein anderes Thema....

    Denke aber auch dass Anzeigen zuerstmal als eine mögliche Option weit hinten angestellt werden sollte...

    Hast Du denn schonmal mit dem VK darüber telefoniert ?
    Kann ausgeschlossen werden, dass es sich um einen Transportschaden handelt ?
    Wer trägt die Beweislast ? Käufer oder Verkäufer ?

  14. #14
    Freccione Avatar von eos
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    Interessant wäre auch, ob Du mit versichertem Versand gekauft hast oder nicht. Der Verkäufer könnte sich bei einer Uhr immer mit einem Transportschaden rausreden. Bei unversichertem Versand bleibt die Sache dann so weit ich weiss an Dir hängen, da der Deal für den privaten Verkäufer mit der Übergabe zum Versender endet.

    Auf jeden Fall würde ich nur noch mit Deinem eBay Geschäftspartner reden/schreiben. Er ist Dein Vertragspartner und kein Dritter. Das würde ich ihm und seinem kumpel erstmal ganz deutlich klarmachen.
    --
    Beste Grüße, Andreas

  15. #15
    Milgauss
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    Mit dem Vertragspartner sehe ich das eigentlich auch so.

    Ich glaube das mit dem Transportschaden brauche ich gar nicht mehr in Erwägung ziehen so wie der letztes mal reagiert hat

    Grüsse Andreas

  16. #16
    HappyDiamond
    Gast
    Die Rechtslage ist Folgende:
    Du hast eine Anspruch auf eine mangelfreie Sache.
    Erfüllungsort ist Leistungsort oder auf deutsch: Der Verkäufer haftet nur bis zu der Aufgabe bei der Post (es sei denn es sit etwas anderes verainbart worden). Es handelt sich aber hier um eine Schickschuld, --keine Bringschuld, wo der Erfüllungsort die Übergabe an Deiner Haustür ist. Die Beweislast ist so eine Sache: Im Zweifel wird der Verkäufer aber irgendeinen Zeugen antraben lassen, der dabei gewesen ist, als er eine mangelfreie Uhr eingepackt und zur Post gebracht hat.
    So isses und Du guckt wahrscheinlich in die Röhre.
    ----Im Übrigen hätte der Verkäufer zweimal das Recht auf Selbstvornahme der Schadensbehebung, d.h. Du darfst (das ist gesetzlich geregelt) nicht entscheiden, wie der Schaden behoben wird, sondern der Verkäufer. Erst wenn sein Nachbesserungsversuch zweimal erfolglos war, hast Du ein Anrecht auf Rücktritt, -sprich Ware zurück gegen Geld.

  17. #17
    Milgauss
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    ja so habe ich mir das gedacht. Wenn man bei ebay kauft gehört das dazu, dass man im Zweifelsfall der A.... ist.

    Ich habe ihm jetzt mal gemailt dass er den Schaden melden soll. Mal sehen wie er reagiert.

    Andreas

  18. #18
    Steve McQueen Avatar von paddy
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    Ein eBay-Kauf ist doch bis 400,-- € versichert, oder hab ich das jetzt falsch im Ohr?
    Ciao

    Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.

  19. #19
    Yacht-Master
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    Original von paddy
    Ein eBay-Kauf ist doch bis 400,-- € versichert, oder hab ich das jetzt falsch im Ohr?
    ich glaube nur mit pay pal
    Gruss Mike

    116710

  20. #20
    Milgauss
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    du kannst nichts anderes machen (was auch von Erfolg gekrönt ist) als eine Einigung zu finden. Funktioniert dies nicht, wirst du den kürzeren ziehen. Ein Rechtstreit ist teuer und du wirst ihn verlieren. Wie oben schon erwähnt, wird er einen "Freund" finden der den mängelfreien Zustand bei Versand bestätigen kann, und somit ist das Thema zu deinen Lasten beendet.
    Gruß
    der Swen

    wenn du etwas wissen willst, frage einen Erfahrenen und keinen Gelehrten.

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