Hi

habe letzte Woche eine Uhr ersteigert. Kurioserweise wurde sie vom Verkäufer im Auftrag eines anderen versteigert, was ich hinterher erst erfahren habe und halt stillscheigend akzeptierte.
Nun habe ich immer Mailkontakt mit dem Anderen, der aber nicht bei Ebay gelistet ist
Als die Uhr kam lief Sie nicht. Ich habe um Rückabwicklung gebeten, beziehungsweise um Beteiligung an den Reparaturkosten. Was er erstmal kathegorisch ablehnte.

Er sagte irgendwann mal dass er jemanden hat (kein Uhrmacher) dem er das Teil geben könnte. Das heisst für mich eine bezahlte Uhr aus der Hand geben und ins blaue schicken.

Er behauptet natürlich, dass die Uhr bei Im perfekt lief, was ich anfangs nicht bezweifelte, nun aber schon so wie er reagiert. Wir mailten uns ein paar mal hin und her, sein Ton wurde immer unverschämter.

Ich habe im dann geschrieben, dass ich mich anwaltlich beraten lassen werde, mich dann aber an den eigentlichen Ebayverkäufer wenden werde, da er mein Vertragspartner ist. Mein Ziel dabei ist eine Rückgabe der Uhr, da er keinerlei Hinweise im Angebot bezüglich Rückgabe und Garantie gemacht hat. Daher denke ich ich habe theoretisch 14 Tage Rückgaberecht.

Nun droht er mir mit Anzeige wegen Nötigung.
Ich denke, dass ich schlechte Karten habe aber mir stinkt es dass ich mit einer defekten Uhr dastehe und als Nachverhandler dargestellt werde.

Wie soll ich mich verhalten? Hattet Ihr auch schon sowas?

Grüsse Andreas