Eine Kündigung bedarf keiner Bestätigung, da es sich um ein einseitiges Rechtsgeschäft handelt.
Viel wichtiger ist ob Du nachweisen kannst, dass Du gekündigt hast (Einlieferungsbeleg des Einschreibens oder Faxübermittlungsbericht).
Ergebnis 1 bis 4 von 4
Thema: Abo Kündigung
Hybrid-Darstellung
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05.10.2007, 17:59 #1ehemaliges mitglied 9711Gast
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