Zum Thema Weitergabe von Daten:

Die GEZ bekommt Informationen von der Meldebehörde, zumindest in BW und RP:
"... Datenschutzrechtliche Anfragen ergeben sich meistens daraus, dass Teilnehmer als Rundfunkteilnehmer gemeldet sind und bezahlen (Anm. der Redaktion: interessiert sind die wohl eher an denen die nicht bezahlen), jedoch vergessen haben, auch ihre neue Adresse zu melden und deshalb bei der Kontrolle vor Ort mit der jeweiligen Adresse nicht in den Unterlagen des Beauftragten verzeichnet sind. Die Probleme im Hinblick auf die Aktualisierung der Adressen sind seit dem Erlass des § 35 Meldegesetz Baden-Württemberg und des § 16 Meldedate-Übermittlungsverordnung Rheinland-Pfalz erheblich zurückgegangen. Denn danach erfolgt eine regelmäßige Datenübermittlung von der Meldebehörde an die GEZ beziehungsweise den SWR bei Umzug sowie Tod eines volljährigen Einwohners." (Quelle: swr.de)