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  1. #21
    Yacht-Master
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    Beiträge
    2.035
    Das mit den Zollpapieren ist eine billige ausrede.
    Du bekommst die Papiere immer sofort. (spätestens wöchentlich)
    Grüße, David

  2. #22
    Sea-Dweller Avatar von moby711
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    794
    Themenstarter
    HM... mach mir keine weichen Knie... :baby:
    was soll ich denn machen? Auch ein Kauf bei Ebay ist ein verbindlicher Vertrag!
    Gruß Andreas

  3. #23
    Ich war schon mal in einer ähnlichen Situation :-(!

    Damals ging es auch um eine Sea-Dweller aus dem arabischen Raum.
    Ich hatte bei einem "freien Uhrenhändler" eine Sea-Dweller bestellt, zum Listenpreis, neu und von deutschem Konzi. Als er die Uhr dann hatte, stellte sich heraus, dass sie doch aus dem arabischen Raum war.
    Ich habe die Uhr nicht abgenommen, aus den oben genannten Gründen.
    Ohne lange zu suchen, ist mir dann bei einem Konzi in Deutschland die Uhr mit 3% Rabatt angeboten worden.
    Ich habe die deutsche Uhr gekauft, neu, alle Papiere, deutsches Zertifikat, etc.
    Es ist ein ganz anderes Gefühl, wenn Du die Uhr bei einem Konzi erwirbst, Du hast mehr Spaß an der Uhr und machst Dir keine Gedanken, auf welchem Weg die Uhr nach Deutschland gefunden hat.
    Versuche aus dem Geschäft herauszukommen, lieber 200 ? mehr bezahlen, bezogen auf die vielen, vielen Jahre, die Du mit der Uhr verbringst, ist es das wert.

    Gruß,

    Patrick

  4. #24
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hi Patrick,

    100% agree !

    Bei mir wurde auch einmal die Freude über eine Neue Uhr durch einen Monat rumtelefonieren getrübt... seit dem mache ich sowas nciht mehr.

  5. #25
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Beiträge
    11.559
    Original von moby_SD_F
    Sollte ich irgendwann Probleme haben so habe ich die Uhr in Deutschland gekauft und er als Verkäufer müsste sich dazu erklären.
    Ich will da jetzt keine unnötige Panik machen, mein Verständnis ist allerdings, daß der jeweilige Eigentümer zum Nachweis der ordnungsgemäßen Einfuhr (sprich, Verzollung und Versteuerung) verpflichtet ist, also im Zweifel Du. Es spielt dabei offenbar keine Rolle, wer die Uhr tatsächlich über die Grenze getragen hat.

    Schlag dem Verkäufer doch ganz einfach vor, die Abnahme bis zur Lieferung der Zollpapiere zurückzustellen oder einen Betrag in Höhe von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bis dahin zurückzubehalten. Wenn er sich darauf nicht einlassen will, dann ist mit ordnungsgemäßen Papieren wohl auch nicht mehr zu rechnen.

    Viele Glück auf alle Fälle mit der neuen Uhr.
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

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