Peter und Andreas
nicht dat ich mal wieder den Korinten*****r raus hängen lassen will.....
auch weil so viele mitlesen................
aber:
Beauftragung des Konzi erfolgte gemeinhin mündlich
Beweis was /wer und durch wen beauftragt wurde ist nicht klar belegbar
Variante 1
Peter geht mit Uhr zu Konzi und sacht hier Uhr Revision
Konzi sacht mach ich nischt selba macht Rolex Köln / oder Konzi sacht die schick ich zu Rolex-Köln (Konzi denkt ich habe einen Subunternehmer und der heisst Rolex Köln den werde ich beauftragen)
Variante 2
Peter sacht schicken Sie die Uhr bitte zur Revision in meinem Auftrag zu Rolex-Köln
Beweis für Peter wer Auftragnehmer in dieser mündlichen Auftragsvergabe ist, ist nicht möglich
wie könnte man das nachträglich heilen ?
wenn auf dem Kostenvoranschlag Peters Name steht, ja dann gehen wir davon aus das peter rolex beauftragt hat und Konzi nur als langer Arm / Dienstleister / agiert hat. Dann bleiben peters Ansprüche gegen Rolex durchsetztbar, im Falle des Subunternehmer Verhältnis ist der Konzi in der Haftung der Ansprüche
Gruß Harald
aber viel schöner ist doch über die gesetzliche Ausweitung dessen was man landläufig Garantie nennt zu diskutieren und darüber ob das 6, 12 oder 24 Monate sind und warum Rolex-Köln auf der Rechnung von 12 Monaten sprich und welche Auswirkung dat wirklich hat und haben könnte
aber bitte nisch jetzt und heute
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Thema: ROLEX-Revisionsbeleg
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11.10.2004, 15:39 #21AndreasGastOriginal von Peter 5513
Andreas: Jetzt sind wir eben beim Kern: Mein Konzessionär sagt, der ROLEX-Beleg gehe NICHT an die Endkunden.
Kann ich drauf bestehen?
Grüße,
Peter
...seiner nicht, aber das Duplikat ohne die EK / VK Preise ist eigentlich für Dich bestimmt. So machen das auch andere Hersteller, nur die Juweliere geben sie nicht gerne her.
Für dich ist es allerdings von rechtlicher Bedeutung, da Rolex dir gegenüber Haftet für die erbrachte Leistung, da du den Juwelier lediglich dazu beauftragt hast, die Uhr der Firma Rolex zur Revision zu senden...nur was machst du wenn besagter Juwelier Morgen zumacht und übermorgen möchtest du die Garantie in Anspruch nehmen, kannst aber danke deines Juweliers nicht belegen, das die Uhr bei Rolex zur Revision war...Rolex könnte das dann schon, aber die Beweispflicht müssen sie nicht erbringen. Nur sie stellen sich selten sooooo quer oder blöd an, kommt zwar vor, aber dann ist echt schon im Vorfeld einiges im Busch......aber der Rep-Beleg ist deiner, bei guten Juwelieren gehört das auch zum Stil des hauses, das für den Kunden alles nachvollziehbar ist und bleibt...aber wie gesagt, ich andere Baustelle...
Gruß Andreas
Kleiner Tipp: Die Konsequenz aus solchen Fällen ist der Weg, den einige hier gehen. Alles direkt nach Kölle und die Vertragsparteien sind geklärt und somit auch die rechtliche Handhabe...und der Konzi verdient hat nicht am Service, den er nicht voll erbracht hat.
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11.10.2004, 16:07 #22ehemaliges mitgliedGast
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11.10.2004, 17:32 #23ehemaliges mitgliedGast
Also ich habe bei meiner 1680 nur den Kostenvranschlag von Rolex bekommen,Rechnung mit Garantie vom Konzi.Scheint also so üblich zu sein.
Harry
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13.10.2004, 08:12 #24ehemaliges mitgliedGast
Die beschei..en uns alle !!!!
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13.10.2004, 11:25 #25
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Original von Andreas
Kleiner Tipp: Die Konsequenz aus solchen Fällen ist der Weg, den einige hier gehen. Alles direkt nach Kölle und die Vertragsparteien sind geklärt und somit auch die rechtliche Handhabe...und der Konzi verdient hat nicht am Service, den er nicht voll erbracht hat.
...und dauert auch nicht länger!
Gruss, Don B.
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13.10.2004, 12:09 #26
Hallo
Die Revision bei Rolex ist im Boden der Uhr vermerkt,also kann Rolex jederzeit diese Uhr identifizieren.
Gruss MIKE
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14.10.2004, 11:27 #27
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Themenstarter
Hi
all,
um die Geschichte abzuschließen: Habe jetzt von meinem Konzessionär eine genasu Aufstellung bekommen, was bei der Uhr gemacht wurde, welche Teile ersetzt wurden und dass das Band gewechselt wurde. Es ist vermerkt, dass dies von ROLEX in Köln gemacht worden ist. Es ist ebenfalls vermerkt: "ROLEX gewährt auf die Uhr wieder eine Garantie von einem Jahr".
Zusammen mit der Rechnung des Konzessionärs ist jetzt sozusagen die Revision komplett belegt.
Brauche ich Eurer Meinung nach nun noch einen ROLEX-Beleg aus Köln?
Grüße,
Peter
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