Hi all,

habe vor einiger Zeit meine Sub über einen Konzessionär bei ROLEX in Köln warten lassen.

habe damals beim Abholen leider verbummelt, den Revisionsbeleg zu verlangen. War also am vergangenen Samstag dort, konnte Rechnung vorzeigen (des Konzessionärs) und bat diesen, die Revision entsprechend zu belegen. Das sagte er auch zu, Unterlagen waren ja da.

Auf meine Bitte, doch den Original-Beleg von ROLEX mir auch dazuzugeben, sagte er: Dieser ROLEX-Beleg werden Endkunden eigentlich nicht ausgehändigt.

Meine Frage(n): Stimmt das? Hat der Revisionsbeleg des Konzis (vorausgesetzt, er bestätigt darin, dass die Uhr von ROLEX revisioniert wurde) den gleichen Stellenwert im Falle eines Weiterverkaufs?

Grüße,

Peter