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Bedenke aber das es Unterschlagung oder Diebstahl ist was er macht? Ich würde Ihm erst mal mit dem Staatsanwalt drohen. Ein Titel aus unerlaubter Handlung fällt später nicht unter Privatinsolvenz, ein normaler schon. Gegen einen Mahnbescheid kann er Einspruch einlegen, der nicht geprüft wird vom Gericht. Dann musst DU klagen.
Mahnbescheid
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Thema: Mahnbescheid - wie vorgehen?
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20.07.2007, 21:13 #1
Mahnbescheid - wie vorgehen?
Moin!
Ich brauche mal Hilfe von jemandem, der mit so etwas Erfahrung hat (haben wohl leider schon einige hier).
Kurz zum Sachverhalt:
Ein ehemaliger Freund hat ihm leihweise überlassene Wertgegenstände hinter meinem Rücken veräußert, um damit seine Schulden zu tilgen.
Der Schaden beläuft sich auf rund 4000,-EURO. Ich möchte diesen Wert verständlicherweise als Schadenersatz geltend machen. Nachdem nun schon eine ganze Weile vergangen ist, ohne daß er etwas gezahlt hat, möchte ich gerne "etwas härtere Bandagen" anlegen und ihm einen Mahnbescheid zukommen lassen.
Leider - oder zum Glück - habe ich mit so etwas bisher überhaupt keine Erfahrung.
Wie genau muß man vorgehen? Gibt es bestimmte Voraussetzungen dafür? Wohin muß man sich wenden (Amtsgericht?)?
Bin für jeden Tip dankbar.
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20.07.2007, 21:19 #2
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RE: Mahnbescheid - wie vorgehen?
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21.07.2007, 06:19 #3
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dito
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21.07.2007, 06:58 #4
Gregor hat es schon richtig beschrieben...
...ein MB briingt es nur, wenn die Schuld des zu mahnenden vom ihm kaum zu betreiten ist...
Klassiker: Mietforderung, Foerdsrungen aus Leistungen, die vorher in REchnuing gestellt wurden...
In deinem Fall vermute ich ein Beweis-Problem...und dann nützt der MB auch nichts...Martin
Everything!
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21.07.2007, 07:27 #5
Die Beweislage wird sich um die Frage ranken, ob es sich wirklich um Leihgaben oder gar um Schenkungen handelt und welches Verfügungsrecht dabei vereinbart war. Das Veräußern leihweise überlassener Gegenstände kann kein Diebstahl sein, weil es am Tatbestandsmerkmal der Wegnahme fehlt. Je nachdem, wie man das "Sachenrecht" nun qualifiziert, sehe ich da eher eine Unterschlagung gegenüber dem Lehensgeber .
Selbstverständlich kannst Du die Herausgabe der Gegenstände verfügen, dies würde ich aber mit Fristsetzung auf schriftlichem Wege vornehmen und mir die Option einer strafrechtlichen Verfolgung offen halten.
Willst Du die ganze Angelegenheit sauber über die Latte fausten, und das empfiehlt sich bei 4 Mille ja wohl, würde ich das nicht keinesfalls über einen "Online Mahnbescheid" machen. So verlockend das Ding auch klingen mag....Schöne Grüße-"Butch" Friedel
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21.07.2007, 09:47 #6
Also nach diesem Sachverhalt würde ich einen Anwalt aufsuchen, der sich deiner annimmt. Die Herausgabe der Gegenstände sehe ich als größtes Problem, da wie schon erwähnt es sich hier um eine Leihe handelt und somit der Tatbestand des Abhandenkommen (Jede unfreiwillige Besitzverlust) nicht in Frage kommt und somit der Weg des gutgläubigen Eigentumserwerb offen steht. Falls dieser gute Glaube zutrifft sind die Sachen bzw. Gegenstände endgültig unwiederbringlich. Was bleibt ist ein Anspruch auf Wertersatz, welchen man einem Anwalt übergeben sollte (gerade bei 4000€).
Das Mahnverfahren ermöglicht ja nur die Vollstreckung einer Geldforderung ohne Klageerhebung! Eben so wird es voll automatisiert durchgeführt, ohne dass geprüft wird, ob dem Antragsteller der Zahlungsanspruch tatsächlich zusteht. Außerdem hat ein Schreiben vom Anwalt eine wesentlich bessere Wirkung^^
Fazit: Bei dieser Summe ab zum Anwalt...
Grüße
ManuelEin richtiger Lude, das weiß jeder Anfänger im Gewerbe, trägt seinen Notgroschen am Handgelenk: eine Armbanduhr der Marke Rolex
(Der Spiegel 02.05.1983)
Beste Grüße Manuel
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21.07.2007, 09:53 #7
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also ich würde ihm zuerst mal eine Strafanzeige androhen! vor diesen ahben solche "faulen Eier" am meisten Schiß.Vielleicht erledigt es sich dann gleich von selbst.
Zum Anwalt kannst du später auch noch; der "frisst" auch gleich wieder Geld. Und über Mahnbescheide etc. lachen solche 3-Finger-Johnies doch sowieso.....
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22.07.2007, 13:47 #8
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- 73
Schick ihm einfach eine Rechnung über 40.000 € (natürlich mit Fristsetzung und Androhung der Inanspruchnahme gerichtlicher Hilfe) und führe die entliehenen Gegenstände darin auf.
Wenn er dann widerspricht und behauptet, dass die Gegenstände nur 4.000 € wert sind, hast Du ein Schuldanerkenntnis und das Beweisproblem gelöst, sowie eine eventuelle Verjährung ausgehebelt.
Ist zwar nicht ganz State of Art, funzt aber fast immer.
Kann natürlich auch sein, dass er nicht reagiert, jedenfalls ist es mal ein schöner Schuss vor den Bug.Sol lucet omnibus
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24.07.2007, 23:40 #9
RE: Mahnbescheid - wie vorgehen?
Vielen Dank Euch allen! Werde zu gegebener Zeit berichten!
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