ja...aber nur wenn du diese Gebühren nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegst...
Ergebnis 1 bis 8 von 8
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15.07.2007, 11:42 #1
Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Hallo,
sitze gerade bei dem Bombenwetter über meiner EKSt-Erklärung.
Kann ich bei Einkünften aus Vermietung die Kabelgebühren, die ich für die vermietete Wohnung bezahle, als Ausgaben in der EKSt-Erklärung ansetzen?
Danke.Gruß Peter
"The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
-Lester Bangs
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15.07.2007, 11:52 #2
RE: Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Martin
Everything!
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15.07.2007, 12:13 #3
RE: Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Natürlich
der Begriff Werbungskosten ist zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen zu verstehen.
Auf deutsch alles was dir um Rahmen der EInkünfteerzielung anfällt ist absetzbar.Gruß
Michael
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15.07.2007, 12:25 #4
- Registriert seit
- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.573
RE: Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Original von leonifelix
Natürlich
der Begriff Werbungskosten ist zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen zu verstehen.
Auf deutsch alles was dir um Rahmen der EInkünfteerzielung anfällt ist absetzbar.
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15.07.2007, 12:56 #5
Danke.
Na dann trag ichs mal ein. Mindert die Nachzahlung etwas.Gruß Peter
"The only true currency in this bankrupt world, is what you share with someone else when you're uncool."
-Lester Bangs
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15.07.2007, 21:03 #6ehemaliges mitgliedGast
RE: Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Original von leonifelix
Natürlich
der Begriff Werbungskosten ist zur Erhaltung, Sicherung und Schaffung von Einnahmen zu verstehen.
Auf deutsch alles was dir um Rahmen der EInkünfteerzielung anfällt ist absetzbar.
Ist doch irgendwie nicht gerecht, dass Gewerbetreibende die Kosten (z.B. Leasing) absetzen können und Vermieter nicht.
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15.07.2007, 21:09 #7ehemaliges mitgliedGast
RE: Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Du kannst Fahrten zum vermieteten Objekt einzeln erfassen und per km-Pauschale als werbungskosten abrechnen.
Bye
Marko
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15.07.2007, 22:24 #8
RE: Steuerexperten vor - Vermietung -> Werbungskosten
Original von Mawal
ja...aber nur wenn du diese Gebühren nicht im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter umlegst...
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