so ist'sOriginal von gumpsaar
Was hat das ganze mit dem Zerti zu tun ?
An gestohlenen Gegenständen kann man grundsätzlich
kein Eigentum erwerben.
D.h. du musst die Uhr an den Eigentümer zurückgeben.
Du hast einen schuldrechtlichen Anspruch gegen "deinen"
Verkäufer.
D.h. der muss die Knete rausrücken.
Aber mit dem Zerti hat das nix zu tun.
Auch ohne Zerti müsstest du die Uhr rausrücken, wenn sie
gestohlen wäre, da man an gestohlenen Gegenständen
kein Eigentum erwerben kann s.o. .
Die beiden praktischen Fragen sind -
wer kann was beweisen und
wie sieht es mit der Verjährung aus ?
außer man verlässt den Deutschen Rechtsraum: in Lettland beispielsweise, kann man anscheinend gutgläubig Eigentum an abhandengekommenen Sachen erwerben - So hat ein Polizist sein Oldtimer-Motorad "verloren": Es wurde ihm aus der Garage gestohlen und durch Zufall tauchte es in einem Bausparkassen-Werbespot wieder auf ("Ey, Dicker, Du hast da 'ne Falte in der Markiese..."). Einen Herausgabeanspruch aus § 985 BGB hatte er aber nicht, da das Bike in Lettland von dem Dieb verkauft wurde und die Produktionsfirma des Spots dort gutgläubig Eigentum erwarb...
Bei Uhren müsste so etwas auch "funktionieren"
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Thema: Rolex geklaut??
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22.06.2007, 20:44 #14Day-Date
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Viele Grüße, Arno
heute ist morgen schon gestern
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