ja vielleicht den auch nach Genf zurück.
aber eine Quittung wäre dann schon hilfreich, die ist ja meistens datiert.![]()
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04.10.2006, 22:22 #61ehemaliges mitgliedGastOriginal von MaggyPee
nunja logisch mit dem Datum ist es eigentlich schon, aber wie gesagt das ist die Aussage aus Köln.
Verkaufte Uhren werden ja scheinbar an Köln zurück gemeldet, und dann wird ja ein Datum verfasst sein
Gr,
István
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04.10.2006, 22:31 #6221.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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04.10.2006, 22:51 #63
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Mein Zerti sieht so aus:
Hab aber noch ne Rechnung vom Juwelier.
Ciao, Dani"Heutzutage kennt man von allem den Preis, aber nicht den Wert."
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04.10.2006, 22:59 #64
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Dann müssen wir wohl annehmen, daß überall auf der Welt die Seriennummer UND Verkaufsdatum der verkauften Uhren von den Konzis an Rolex gemeldet wird.
Aber dann wundert mich wie einige Konzis (u.a. mein Konzi) das Datum auf Wunsch auf ein bestimmtes Datum eintragen wie z.B. Hochzeitstag, Geburtstage, usw.
Also ich hab' immer noch nicht verstanden wie Rolex das "Garantieablaufsdatum" feststellt, wenn erstens gar kein Datum eingetragen ist oder zweitens wie oben beschrieben.Gruß, Reza
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05.10.2006, 21:01 #65ehemaliges mitgliedGast
Also ich denke, dass ein Zerti ohne Datum im Garantiefall Probleme bereiten würde und dass dann zumindest über die Kaufquittung oder Rechnung ein Nachweis zu führen ist. Ich lasse mir deshalb auch immer noch auf die Rechnung die Serien-Nr. schreiben, sischer is sischer.
Sonst hätten wir ja wirklich eine lebenslange Garantie. Oder ist Rolex in solchen Fällen sehr kulant?
Kann ich mir jetzt aber auch nicht wirklich vorstellen. Gott sei Dank musste ich diese Erfahrung noch nicht machen.
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05.10.2006, 23:19 #66ehemaliges mitgliedGast
So, hab jetzt auch noch was gefunden. In der Translation steht folgendes:
Rolex SA bescheinigt den tadellosen Zustand dieses Rolex Oyster Chronometers und garantiert den
zuverlässigen Gang für die Dauer von zwei Jahren ab Kaufdatum.
.....
Die Garantie ist nur gültig, wenn sie beim Kauf vom offiziellen Rolexkonzessionär (ned selber drin rumkritzeln) unterschrieben und mit dem Kaufdatum versehen wurde.
Sollte der Chronometer während der Garantiezeit der Wartung bedürfen, ist es erforderlich, ihn mit
dem Garantieschein dem Rolex Konzessionär, der ihn ausgestellt hat, oder einem anderen autorisierten Rolex Kundendienstgeschäft zu übergeben.
Ich denke, das Kaufdatum, der Eintrag ins Zerti und die Unterschrift ist das Entscheidende. Alles andere ist Bull Shit.
Gut´s Nächtle :sleeping:
-
05.10.2006, 23:38 #67
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Original von Tschie Em Tie
So, hab jetzt auch noch was gefunden. In der Translation steht folgendes:
Rolex SA bescheinigt den tadellosen Zustand dieses Rolex Oyster Chronometers und garantiert den
zuverlässigen Gang für die Dauer von zwei Jahren ab Kaufdatum.
.....
Die Garantie ist nur gültig, wenn sie beim Kauf vom offiziellen Rolexkonzessionär (ned selber drin rumkritzeln) unterschrieben und mit dem Kaufdatum versehen wurde.
Sollte der Chronometer während der Garantiezeit der Wartung bedürfen, ist es erforderlich, ihn mit
dem Garantieschein dem Rolex Konzessionär, der ihn ausgestellt hat, oder einem anderen autorisierten Rolex Kundendienstgeschäft zu übergeben.
Ich denke, das Kaufdatum, der Eintrag ins Zerti und die Unterschrift ist das Entscheidende. Alles andere ist Bull Shit.
Gut´s Nächtle :sleeping:
Alles klar!
Also ist der Stempel total überflüssig, gell? :stupid:
Eine Unterschrift, ein Datum und die Adresse kann jeder Depp selbst kritzeln, oder glaubst Du Rolex macht eine Unterschriftsüberprüfung wenn die Uhr eingeschickt wird.
Wie Manon schon oben gesagt hat, spielt alles keine so Große Rolle wenn mal was vergessen wird.
Entscheidend ist ob eine Uhr Ordnungsgemäß verkauft wurde oder geklaut ist.
Wenn eine Uhr nicht als "geklaut" an Rolex gemeldet wird, ist sie wohl verkauft worden "nachdem" sie von Rolex an einen Konzi ausgeliefert wurde . Und dieses Datum steht bei Rolex im System.Gruß, Reza
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05.10.2006, 23:46 #68ehemaliges mitgliedGast
Grundsätzlich gebe ich dir Recht Reza, nur manche Uhren können etwas länger beim Konzessionär liegen.
Entscheidende ist doch nicht das Auslieferungsdatum an den Konzessionär, sondern das Verkaufsdatum, oder?
Gr,
István
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05.10.2006, 23:50 #69
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also....das Angebot um das es eigentlich geht ist gelöscht! oder war das schon bekannt und ich hab's überlesen?
Grüße Michael
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05.10.2006, 23:52 #70
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Original von Penzes
Grundsätzlich gebe ich dir Recht Reza, nur manche Uhren können etwas länger beim Konzessionär liegen.
Entscheidende ist doch nicht das Auslieferungsdatum an den Konzessionär, sondern das Verkaufsdatum, oder?
Gr,
István
Ich bin der jenige, der behauptet, daß folgende Sachen wichtig sind:
Konzistempel zusammen mit Datum!
Nur unser Freund Günter (Tschie Em Tie) behauptet daß Unterschrift! und das Datum entscheidend wären und Alles andere "Bull Shit" sei.
Edit: "ich" nicht "ist"Gruß, Reza
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05.10.2006, 23:58 #71Original von Seebaer
also....das Angebot um das es eigentlich geht ist gelöscht! oder war das schon bekannt und ich hab's überlesen?
Also, mehr als das man mir in Köln gesagt - kann ich auch nicht sagen...
Aber wenn ein Konzi eine Uhr verkauft hat, dann erfolgt die Rückmeldung - so könnte es ja gemeint sein - oder
genauso wenn er beklaut wird - die Nummer werden dann ja auch gemeldet.
Aber wer sich jetzt immer noch sicher ist, die Nummer ist ja bekannt21.03.2006 - 21.03.2016
Manon
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06.10.2006, 14:56 #72ehemaliges mitgliedGast
Hallo,
nur noch mal zur Erklärung. Ich habe nur das abgeschrieben, was in dem
Übersetzungsheftchen von Rolex zu dem Thema Garantie und deren
Handhabung steht.
Ich wollte hier niemand und schon gar nicht Manonfür ihre Bemühungen irgendwie in Misskredit bringen. Falls da was falsch verstanden wurde, möchte ich mich dafür entschuldigen.
Das Bull Shit bezog sich nicht auf irgendwelche Aussagen der Mitglieder,
sondern ist so zu verstehen, dass eine Garantieerklärung normalerweise
immer für einen bestimmten Zeitraum ab Kauf oder ab Nutzung gewährt wird. Und dafür ist halt das entsprechende Datum die Basis.
Falls das Datum (und das ist jetzt nur meine Interpretation) bewusst oder versehentlich nicht eingetragen wurde, könnte ich mir vorstellen,
dass von Rolex in diesem Fall schon ein Nachweis über Kaufbeleg oder
über den Konzi (wann der die Uhr eben verkauft hat und das sollte er
sicherlich über seine Unterlagen belegen können) gefordert wird.
Also sorry, wenn da jemand was in den falschen Hals bekommen hat.
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23.10.2006, 21:01 #73
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- 01.11.2005
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- 2.026
Original von ******
Sieht dann so aus....
[IMG]http://img.photobucket.com/albums/v520/******/CIMG3627.jpg[/IMG]
warum hast Du hier die Hausnummer entfernt?
Mit den Daten, die Du angibst kann man ganz leicht im Telefonbuch suchen...
Hast ja sogar einen Eintrag!?
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