Richtig! Zudem kann man nicht kaufen, ohne einen Vertrag zu schließen... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
Ergebnis 21 bis 28 von 28
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10.06.2007, 22:05 #21Und zwar genau den gleichen, wie wenn du nichts dazu im Vertrag geschrieben hast ;-)Original von daytonasub
Falls sich die Uhr dann doch als gestohlen heraus stellt,hast Du einen Rechtsanspruch.
Entsprechende Klauseln beugen eigentlich nur dem strafrechtlichen Vorwurf der Hehlerei vor.
Grüße,
CutrofianoFly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord
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10.06.2007, 22:59 #22Submariner
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Gruß
Oyster-One
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11.06.2007, 12:41 #23ehemaliges mitgliedGastso isses..Original von Oyster-one
Falls Du "gutgläubigen Erwerb" meinst, so etwas gibt es nicht bei einer geklauten (abhanden gekommenen) Uhr.Original von Donluigi
Was ist es denn für eine Uhr und was hast du dafür bezahlt? Stichwort Kauf in gutem Glauben.
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11.06.2007, 13:11 #24Na ja, es gibt ja durchaus eine ganze Menge Dinge, die man in einem Vertrag regeln kann und die dann auch ihre Wirkung im Hinblick auf bestimmte Ansprüche entfachen.Original von Oyster-one
... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
Nur hängen die nach Bereicherungsrecht existierenden Ansprüche gegen den Verkäufer von Sachen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, weil diese gestohlen wurden, eben nicht von irgendwelchen zuvor abgegebenen oder auch nicht abgegebenen Erklärungen des Verkäufers ab. Das wäre ja noch schöner...
Grüße,
CutrofianoFly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
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11.06.2007, 14:42 #25Submariner
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Original von cutrofiano
Na ja, es gibt ja durchaus eine ganze Menge Dinge, die man in einem Vertrag regeln kann und die dann auch ihre Wirkung im Hinblick auf bestimmte Ansprüche entfachen.Original von Oyster-one
... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
Nur hängen die nach Bereicherungsrecht existierenden Ansprüche gegen den Verkäufer von Sachen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, weil diese gestohlen wurden, eben nicht von irgendwelchen zuvor abgegebenen oder auch nicht abgegebenen Erklärungen des Verkäufers ab. Das wäre ja noch schöner...
Grüße,
Cutrofiano
Klar, man kann vieles in einem Vertrag regeln. Dies ändert aber nichts daran, daß die Vertragsurkunde hier nur der Beweisführung dient. Vertrag ungleich Vertragsurkunde, gell! Man kann Verträge auch mündlich schließen - dies ist, gemessen an der Häufigkeit, sogar die Regel...Gruß
Oyster-One
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11.06.2007, 22:57 #26rolexelorGast
Gibts schon einen r-l-x.de-Mustervertrag zum ausdrucken? ;-)
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12.06.2007, 09:42 #27Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum downloadOriginal von rolexelor
Gibts schon einen r-l-x.de-Mustervertrag zum ausdrucken? ;-)
Kaufvertrag ................Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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12.06.2007, 10:29 #28Ich würde die Überprüfungspflicht des Käufers mit einer Frist versehen. Nach Ablauf sollte dann nichts mehr gehen. Das schafft (Rechts-) Sicherheit. Über die Rechte im Falle von Diebesgut haben wir oben ja schon gesprochen. Die fielen ohnehin nicht unter die Frist. Alles andere sollte innerhalb eines definierten Zeitfensters abgehandelt sein.Original von Der Hanseat
Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download
Kaufvertrag ................
[Korinthen*****rmodus]
Die Formulierung: Sollte sich diese Echtheitsprüfung der verkauften Gegenstände (ganz oder zu Teilen) als negativ herausstellen ist etwas schräg: Es wird nicht auf eine negative Prüfung ankommen, sondern auf ein negatives Ergebnis derselben ;-)
[/Korinthen*****rmodus]
Grüße,
CutrofianoFly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
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