Ich würde die Überprüfungspflicht des Käufers mit einer Frist versehen. Nach Ablauf sollte dann nichts mehr gehen. Das schafft (Rechts-) Sicherheit. Über die Rechte im Falle von Diebesgut haben wir oben ja schon gesprochen. Die fielen ohnehin nicht unter die Frist. Alles andere sollte innerhalb eines definierten Zeitfensters abgehandelt sein.Original von Der Hanseat
Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download
Kaufvertrag ................
[Korinthen*****rmodus]
Die Formulierung: Sollte sich diese Echtheitsprüfung der verkauften Gegenstände (ganz oder zu Teilen) als negativ herausstellen ist etwas schräg: Es wird nicht auf eine negative Prüfung ankommen, sondern auf ein negatives Ergebnis derselben ;-)
[/Korinthen*****rmodus]
Grüße,
Cutrofiano
Ergebnis 1 bis 20 von 28
Baum-Darstellung
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12.06.2007, 10:29 #28Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord
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