Und zwar genau den gleichen, wie wenn du nichts dazu im Vertrag geschrieben hast ;-)Original von daytonasub
Falls sich die Uhr dann doch als gestohlen heraus stellt,hast Du einen Rechtsanspruch.
Entsprechende Klauseln beugen eigentlich nur dem strafrechtlichen Vorwurf der Hehlerei vor.
Grüße,
Cutrofiano
Ergebnis 1 bis 20 von 28
Baum-Darstellung
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10.06.2007, 22:05 #21Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord
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