Original von daytonasub
Falls sich die Uhr dann doch als gestohlen heraus stellt,hast Du einen Rechtsanspruch.
Und zwar genau den gleichen, wie wenn du nichts dazu im Vertrag geschrieben hast ;-)
Entsprechende Klauseln beugen eigentlich nur dem strafrechtlichen Vorwurf der Hehlerei vor.

Grüße,
Cutrofiano