Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 21 bis 28 von 28
  1. #21
    Original von daytonasub
    Falls sich die Uhr dann doch als gestohlen heraus stellt,hast Du einen Rechtsanspruch.
    Und zwar genau den gleichen, wie wenn du nichts dazu im Vertrag geschrieben hast ;-)
    Entsprechende Klauseln beugen eigentlich nur dem strafrechtlichen Vorwurf der Hehlerei vor.

    Grüße,
    Cutrofiano
    Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
    6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord

  2. #22
    Submariner
    Registriert seit
    02.04.2006
    Beiträge
    365
    Richtig! Zudem kann man nicht kaufen, ohne einen Vertrag zu schließen... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
    Gruß
    Oyster-One

    "Money is better than poverty, if only for financial reasons..." (W. Allen)

  3. #23
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Oyster-one
    Original von Donluigi
    Was ist es denn für eine Uhr und was hast du dafür bezahlt? Stichwort Kauf in gutem Glauben.
    Falls Du "gutgläubigen Erwerb" meinst, so etwas gibt es nicht bei einer geklauten (abhanden gekommenen) Uhr.
    so isses..

  4. #24
    Original von Oyster-one
    ... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
    Na ja, es gibt ja durchaus eine ganze Menge Dinge, die man in einem Vertrag regeln kann und die dann auch ihre Wirkung im Hinblick auf bestimmte Ansprüche entfachen.
    Nur hängen die nach Bereicherungsrecht existierenden Ansprüche gegen den Verkäufer von Sachen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, weil diese gestohlen wurden, eben nicht von irgendwelchen zuvor abgegebenen oder auch nicht abgegebenen Erklärungen des Verkäufers ab. Das wäre ja noch schöner...

    Grüße,
    Cutrofiano
    Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
    6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord

  5. #25
    Submariner
    Registriert seit
    02.04.2006
    Beiträge
    365
    Original von cutrofiano
    Original von Oyster-one
    ... Die Vertragsurkunde dient der Beweisführung, hat auf das Bestehen etwaiger Ansprüche jedoch keinen Einfluß.
    Na ja, es gibt ja durchaus eine ganze Menge Dinge, die man in einem Vertrag regeln kann und die dann auch ihre Wirkung im Hinblick auf bestimmte Ansprüche entfachen.
    Nur hängen die nach Bereicherungsrecht existierenden Ansprüche gegen den Verkäufer von Sachen, an denen man kein Eigentum erwerben kann, weil diese gestohlen wurden, eben nicht von irgendwelchen zuvor abgegebenen oder auch nicht abgegebenen Erklärungen des Verkäufers ab. Das wäre ja noch schöner...

    Grüße,
    Cutrofiano

    Klar, man kann vieles in einem Vertrag regeln. Dies ändert aber nichts daran, daß die Vertragsurkunde hier nur der Beweisführung dient. Vertrag ungleich Vertragsurkunde, gell! Man kann Verträge auch mündlich schließen - dies ist, gemessen an der Häufigkeit, sogar die Regel...
    Gruß
    Oyster-One

    "Money is better than poverty, if only for financial reasons..." (W. Allen)

  6. #26
    rolexelor
    Gast
    Gibts schon einen r-l-x.de-Mustervertrag zum ausdrucken? ;-)

  7. #27
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
    Registriert seit
    24.11.2004
    Ort
    Hamburg / Wien
    Beiträge
    8.012
    Original von rolexelor
    Gibts schon einen r-l-x.de-Mustervertrag zum ausdrucken? ;-)
    Kaufvertrag abgestimmt auf Rolexuhren zum download

    Kaufvertrag ................
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"

  8. #28
    Ich würde die Überprüfungspflicht des Käufers mit einer Frist versehen. Nach Ablauf sollte dann nichts mehr gehen. Das schafft (Rechts-) Sicherheit. Über die Rechte im Falle von Diebesgut haben wir oben ja schon gesprochen. Die fielen ohnehin nicht unter die Frist. Alles andere sollte innerhalb eines definierten Zeitfensters abgehandelt sein.

    [Korinthen*****rmodus]
    Die Formulierung: Sollte sich diese Echtheitsprüfung der verkauften Gegenstände (ganz oder zu Teilen) als negativ herausstellen ist etwas schräg: Es wird nicht auf eine negative Prüfung ankommen, sondern auf ein negatives Ergebnis derselben ;-)
    [/Korinthen*****rmodus]

    Grüße,
    Cutrofiano
    Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
    6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord

Ähnliche Themen

  1. Geklaute Rolex bei EBay
    Von Kaminholz im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 56
    Letzter Beitrag: 07.01.2009, 17:31
  2. Daily Rocker überprüfung
    Von black oyster im Forum Rolex - Tech-Talk
    Antworten: 6
    Letzter Beitrag: 04.05.2008, 21:32
  3. Seriennummer Überprüfung?
    Von Hardy im Forum Rolex - Haupt-Forum
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 08.10.2006, 09:34

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •