Original von biffbiffsen
kann mir jemand sagen wann man eine kündigung spätestens VERSCHICKT haben muss ...LG
Da sollte der Empfänger die kündigung nachweisbar am 31. März 2007 erhalten haben und Einwurfeinschreiben ist immer problematisch.

Da sind wir auch schon mit auf die Nase gefallen.

Mein Tip daher, persönliches Gespräch, hier ist ihre schriftliche Kündigung, gegenzeichnen lassen (Zeugen) und gut ist.
Ist zwar immer ein blödes Gespräch aber hilft beiden Seiten.