Tom, als Beschuldigter auf alle Fälle NUR mit 1A Anwalt und OHNE was zu sagen,der Anwalt äussert sich für den Beschuldigten nach Akteneinsicht, kann sonst böse enden, da hast Du völlig Recht!!!


Als Zeuge in einem Verfahren an dem quasi beteiligt ist (Z.B. als Gesellschafter gegen den GF aussagen) auch nur auf dem Weg, sonst wird aus der Zeugenrolle schnell etwas anderes....

Das Beispiel oben war ja ein anderes,da gingt es um neutrale Zeugen.Wenn ich heute z.B. als völlig Unbeteiligter sehe wie einer jemand ins Auto fährt kann ich das ohne RA zu Protokoll geben,ich denke das war gemeint.