Hund Sache i.S. d. §§ 90ff BGB.
Deine Handlung zur Gefahrenabwehr -> § 228 Satz 1 BGB
=> Deine Handlung war NICHT widerrechtlich
=> Polizei=Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft, juristisch überwiegend kaum oder schlecht ausgebildet, Vorladung muss nicht gefolgt werden
=> Vorladungen folgt man nur, wenn sie von juristisch ausgebildeten kommen, dies sind a) Staatsanwälte b) Richter - wenn einer Vorladung dann gefolgt wird nur in Begleitung eines Anwalts
=> In Deutschland äusserst man sich vor Kenntnis der Akte (Akteneinsicht durch RA) ganz grundsätzlich überhaupt nicht als Beschuldigter in einem Verfahren!
Alles klar? ;-)
Gruss
Prüfer
Ergebnis 1 bis 20 von 143
Baum-Darstellung
-
22.03.2007, 14:37 #13Sea-Dweller
- Registriert seit
- 25.09.2004
- Beiträge
- 896
Nur die Zeit ist unbestechlich (Helmut Sinn)
Ähnliche Themen
-
Pfefferspray
Von urmelausdemeis im Forum Off TopicAntworten: 139Letzter Beitrag: 12.01.2006, 14:44




Zitieren
Lesezeichen