Ich kann mich verständlich ausdrücken nur wollte das damals der Polizist nicht hören und hat seine Interpretation von dem was ich gesagt habe geschrieben und wieder mal muß ich Rufus recht geben "Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde"Original von lactor69
Das ist ja das andere Extrem!Original von RufusMücke
Weniger lustig ist es aber wenn dem Zeugen oder dem Beschuldigten aus Belastungseifer die Worte im Mund verdreht werden und dieser dann unbedarft unterschreibt.Original von lactor69
Das wäre in vielen Fällen aber auch sehr lustigOriginal von RufusMücke
Auch das stimmt. Es wird nämlich leider die Aussage des Beschuldigten oder Zeugen nicht wortwörtlich protokolliert...![]()
Aber sowas kann nur beurteilen, wer schon mal bei einer Vernehmung dabei war oder selbst vernommen wurde.
Du gehst davon aus, dass alle Leute in der Lage sind, sich verständlich auszudrücken und vollständige und sinnvolle Sätze zu formulieren (wie sicher 99.9% der hier Anwesenden).
Wenn Du Anzeigen oder Aussagen von Mandanten protokolliertst, machst Du das dann wortwörtlich? Sicher nicht; Du wirst die Aussage in eine verständliche, inhaltlich und sachlich richtige Form bringen.
Genau dies passiert (normalerweise) auch bei Polizei und Staatsanwaltschaft und ist m.E. auch völlig in Ordnung. Ich wüßte auch nicht, woraus sich eine Pflicht der wortwörtlichen Protokollierung ergeben sollte...
Und seither gilt für mich ich sag nix ohne meinen Anwalt. Denn wer einmal was Unterschrieben hat kann später nicht mehr sagen na so habe ich das aber nicht gemeint.
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22.03.2007, 10:28 #11
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Von urmelausdemeis im Forum Off TopicAntworten: 139Letzter Beitrag: 12.01.2006, 14:44




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