Ein ganz wichtiger Post.Original von Mawal
vorladen im Sinne von "du musst erscheinen" kann nur ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft...der Polizei darfst du höflich sagen sagen, dass du für ein Gespräch keine Zeit hast...Ende...Original von Essentials
Die haben mich angerufen und gesagt, sie müssten mich "belehren" wg. der Anzeige. War doch eigentlich dann eine Vorladung, oder ? Bin dann auch gleich hin, damit ichs weg hab.Original von Passion
Warum nicht Ulrich?Original von Mawal
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.......
Polizei kann dich nebenbei bemerkt nicht vorladen...
und dann ist es immer lustig, wenn man sagen x ist mein Anwalt und alles weitere bitte an x...![]()
So ist es nämlich!!!
Weder als Zeuge, noch als Beschuldigter MUSS man bei der Polizei erscheinen. Man muss nur die Pflichtangaben zur Person tätigen.
Natürlich hört man das dort nicht gerne und droht auch schon mal gerne mit der Ausnahme, nämlich der "erkennungsdienstlichen Behandlung".
Die Herren von der Polizei überschreiten da übrigens gerne mal ihre Kompetenzen, so sind fehlende Belehrungen an der Tagesordnung ebenso wie zweifelhaft formulierte Vorladungen, die nur dazu dienen, den Beschuldigten glauben zu lassen, er müsse erscheinen!
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Baum-Darstellung
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22.03.2007, 08:18 #11ehemaliges mitgliedGast
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Von urmelausdemeis im Forum Off TopicAntworten: 139Letzter Beitrag: 12.01.2006, 14:44




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