ich an Deiner Stelle würde auf jeden fall das Ordnungsamt wegen des anderen Hundes einschalten. Was sagt denn Eure Landeshundeverordnung bzgl Anleinpflicht pp ?
Ich habe starke Zweifel daran, dass der andere überhaupt in der Lage ist, den Hund zu führen. In NRW ist jedenfalls für Hunde dieser Größe eine Tierhalterhaftpflicht vorgeschrieben
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Hybrid-Darstellung
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21.03.2007, 22:14 #1Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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Von urmelausdemeis im Forum Off TopicAntworten: 139Letzter Beitrag: 12.01.2006, 14:44




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