ich an Deiner Stelle würde auf jeden fall das Ordnungsamt wegen des anderen Hundes einschalten. Was sagt denn Eure Landeshundeverordnung bzgl Anleinpflicht pp ?

Ich habe starke Zweifel daran, dass der andere überhaupt in der Lage ist, den Hund zu führen. In NRW ist jedenfalls für Hunde dieser Größe eine Tierhalterhaftpflicht vorgeschrieben