Original von Jens.
Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, aber wenn man seiner Namen wechselt kostet das doch eine immense Summe oder?
hab mal gegoogelt, m.E. zu billig
Infos zur Namensänderung
Allgemeine Informationen
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Gesetzbuchs umfassend und grundsätzlich abschließend geregelt. Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dient dazu, Unzuträglichkeiten im Einzelfall zu beseitigen. Sie hat Ausnahmecharakter und darf nicht dazu dienen, die Grundsätze des deutschen Namensrechts zu unterlaufen.
Wann kann ich ändern lassen?
Wenn es keine andere Möglichkeit gibt, zu dem gewünschten Namen zu kommen (z.B. kann eine geschiedene Frau durch einfache Namenserklärung ihren Geburtsnamen wieder annehmen).
Wenn der Antragsteller Deutscher oder Staatenloser, heimatloser Ausländer, ausländischer Flüchtling oder Asylberechtigter mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ist.
Wenn ein wichtiger Grund die Namensänderung rechtfertigt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung überwiegt gegenüber den etwa entgegenstehenden schutzwürdigen Interessen anderer Beteiligter und den in den gesetzlichen Bestimmungen zum Ausdruck kommenden Grundsätzen der Namensführung, zu denen auch die soziale Ordnungsfunktion des Namens und das öffentliche Interesse an der Beibehaltung des überkommenen Namens gehören.
Hinweis
Wenn Sie einen wichtigen Grund für eine Namensänderung geltend machen können, beraten wir Sie gerne ausführlich über die Art der Antragstellung und die dazu vorzulegenden Unterlagen.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnortes.
Gebühren
Die Gebühr für eine öffentlich-rechtliche Namensänderung wird errechnet aus dem mit der Amtshandlung verbundenen Verwaltungsaufwand und der Bedeutung, dem wirtschaftlichen Wert oder dem sonstigen Nutzen der Amtshandlung für den Antragsteller und dessen wirtschaftlichen Verhältnissen.
Sie beträgt für:
eine Vornamensänderung bis zu 255 €
für eine Familiennamensänderung bis zu 1.022 €
Der link dazu
http://www.karlsruhe.de/Stadt/BuS/geb04.htm
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Baum-Darstellung
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20.08.2005, 21:09 #11
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