...oder auch ARMES DEUTSCHLAND

Ich hatte es ja schon zweimal kurz erwähnt, dass ich Anfang des
Jahres einem eBay-Betrü_ger auf den Leim gegangen bin.

Heute gabs Neuigkeiten.

Nochmal kurz die Vorgeschichte für diejenigen, die es noch nicht
kennen:

Anfang Januar habe ich bei eBay eine Sub ersteigert.
Der Anbieter handelte mit Schmuck und Uhren und hatte
bei einer negativen knapp an die hundert positive Bewertungen.
Den Betrag von 2142,-? hatte ich sofort an Herrn Bernd Fritz M.
überwiesen, worauf er erst einmal in Urlaub geflogen ist. Nach langem
hin und her erstattete ich am 19.01. Anzeige wegen Betrug.
Anfang Februar überwies mir Bernd F. M. dann anstandshalber
1077.- ? zurück mit der Aussage, den Rest würde er zahlen, wenn er
wieder flüssig ist.

Nachdem dann Monate vergangen waren und ich immer noch auf mein
Geld wartete, bat ich meinen Anwalt am 01.07. doch mal bei der
Stattsanwatschaft HH nachzufragen, wie weit die Dinge denn voran-
gekommen sind.
Heute (30.08!) kam dann endlich Antwort aus HH

Herr M. wurde am 17.02. von der Polizei HH vorgalden und ist nicht
erschienen. Aus dem Polizeibericht vom 19.02.:

"Herr M. ist kriminalpolizeilich bereits wegen gleicher Delikte bekannt.
Bereits 2001 wurde ein Verfahren wegen Verdachts auf Hehlerei (Ver-
kauf von gestohlenen Rolexuhren über eBay) gegen ihn geführt. Der
Vorgang wird zur Entscheidung der StA HH vorgeleght"

Am 04.03. folgte dann die Anklage der StA beim Amtsgericht in HH

Herr M. trat dann am 04.04. zum ersten mal schriftlich an das AG.
Er teilte mit, dass die Uhr geliefert, am 15.01 aber nicht angenommen
wurde und dass eine teilweise Erstattung des Kaufpreises stattgefunden habe.

Die StA erkannte dies am 14.04. allerdings nicht als entlastend an.

Am 28.06. erging dann folgender rechtskräftiger Beschluß vom AG:

"Die Eröffnung des Hauptverfahrens wird aus tatsächlichen Gründen
abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen
des Angeschuldigten trägt die Staatskasse.

Gründe:
Es besteht kein hinreichender Tatverdacht für den vorgeworfenen
Betrug. Vorraussetzung dafür wäre, dass der Angeschuldigte
jedenfalls zu dem Zeitpunkt, als er seine Kontonummer aufgab (7.1.04)
nicht Willens oder in der Lage war, die Uhr zu liefern. Das ist dem
Angeschuldigten nicht nachzuweisen .... Das danach lediglich der
hälftige Kaufpreis zurückgezahlt wurde, läßt keine Rückschlüsse auf
den Vorsatz zu sondern kann unterschiedliche Gründe haben.
Der Umstand, dass weitere Verfahren gegen den Angeschuldigten
geführt wurden, ist für den gegenständlichen Vorwurf ohne Beweiswert."

Nochmal: ARMES DEUTSCHLAND




Ich habe heute Mahnbescheid gegen Herrn M. erlassen.

Ich halte Euch auf dem Laufenden......