Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Und ich würde einfach gar nichts machen. Rechtswirksam den Rücktritt erklären. Notfalls per Einschreiben mit Rückschein.
Und dann, nach mir die Sintflut. Auch nicht mehr auf E-mail Anfragen o.ä. reagieren.Den Fall kannst du ruhig bis zum Mahnbescheid aussitzen. Aber so weit wird es wohl nicht kommen.
Gruß
Holger