Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 22
  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.669

    Cool Dringend+++ rechtl. Rat gesucht.

    Fakten:

    Ware bei gewerblichem Verkäufer gekauft.
    Ware wird nach Geldeingang versendet.

    Rücktritt vom Vertrag, kein Geld überwiesen.

    Muss die Ware erst zugestellt werden um den den Rücktritt auszusprechen?

    Da der Verkäufer an den Transportkosten verdient, besteht er auf den Versand.

    Danke an alle. Wenn möglich keine "eventuell" Meinungen.

    Es ist echt dringend.

    Gruß,Günther
    LG
    Günni

  2. #2
    Deepsea
    Registriert seit
    13.10.2006
    Beiträge
    1.531
    bestellt oder direkt dort gekauft?

    ein paar Informationen schaden nicht
    Gruß
    Heiko

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    selten so einen Stuß gehört.....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  4. #4
    Willi 3434
    Gast
    Bei Kaufrücktritt sind Fristen zu beachten.....ansonsten bist Du angeschi......

  5. #5
    Deepsea
    Registriert seit
    13.10.2006
    Beiträge
    1.531
    wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
    Gruß
    Heiko

  6. #6
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.02.2006
    Beiträge
    2.689
    normalerweise erst nach Erhalt der Ware ---- rufe ihn doch an + einige Dich gütlich
    biete ihm an, daß Du ihm ein paar Kaugummis schickst; das wirkt oft Wunder

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.669
    Themenstarter
    Der Artikel wurde über +bay bestellt (keine Uhr) und sollte mit Spedition geliefert werden. Der Sack berechnet 90 EUR für den Versand. Er hat nen Deal vorgeschlagen dass man ihm 40 EUR überweißt dann verzichtet er auf den Versand.

    Rücktritt wurde ein Tag nach der Bestellung ausgesprochen
    LG
    Günni

  8. #8
    Deepsea
    Registriert seit
    13.10.2006
    Beiträge
    1.531
    wie schwer ist die Ware: 2 tonnen?

    wenn es nicht sauber ausgezeichnet war, und bei Wucher würd ich es nicht annehmen. Soll er doch klagen.
    Gruß
    Heiko

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  10. #10
    Administrator Avatar von PCS
    Registriert seit
    13.02.2004
    Beiträge
    71.925
    Blog-Einträge
    11
    wie hoch war der kaufpreis?
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  11. #11
    Yacht-Master
    Registriert seit
    19.09.2005
    Beiträge
    2.021
    wenn warenwert über 40€ bist du aus dem schneider, wenn du die 14tägige frist eingehalten hast...
    Beste Grüße


    Johann

    I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.

  12. #12
    Administrator Avatar von PCS
    Registriert seit
    13.02.2004
    Beiträge
    71.925
    Blog-Einträge
    11
    deswegen frag ich....
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.669
    Themenstarter
    Original von Insoman
    Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
    So seh ich das auch.

    Der Kaufpreis war 100EUR der Versand kostet wohl 90EUR.

    Wie gesagt, er reduziert den VK und verdient an dem Transport.

    Ist ja auch egal, es geht ja nur um den Rücktritt vor dem Versand.

    Also einfach nochmal ne freundliche Mail und der Fall müsste erledigt sein. Sollte er die Ware trotzdem versenden, einfach nicht annehmen?
    LG
    Günni

  14. #14
    Willi 3434
    Gast
    Original von Insoman
    Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....

    Recht hat er...der Isoman

    Schreib: Klage und sei verflucht, gelassen werde ich Deiner Klage entgegensehen...

  15. #15
    Mil-Sub Avatar von Insoman
    Registriert seit
    09.04.2004
    Beiträge
    12.748
    ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Original von Tuxi
    wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
    ..das stimmt so nicht ganz. wenn du eine privatperson bist und eine finanzierung/leasing abgeschlossen hast, kannst du ohne angabe von gründen innerhalb von 14 tagen der bestellung widersprechen, außer du hast einen barkauf getätigt, denn dann : no chance- nur: good will

  17. #17
    Sea-Dweller Avatar von inversator
    Registriert seit
    18.02.2004
    Beiträge
    828
    Original von Insoman
    ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
    Und ich würde einfach gar nichts machen. Rechtswirksam den Rücktritt erklären. Notfalls per Einschreiben mit Rückschein.
    Und dann, nach mir die Sintflut. Auch nicht mehr auf E-mail Anfragen o.ä. reagieren.Den Fall kannst du ruhig bis zum Mahnbescheid aussitzen. Aber so weit wird es wohl nicht kommen.
    Gruß
    Holger
    MEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
    IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    Ulm
    Beiträge
    4.669
    Themenstarter
    Original von Insoman
    ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
    Alles klar, ich denke wir sind damit durch, Vielen Dank an alle.

    Forum for President.

    Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt.
    LG
    Günni

  19. #19
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439
    Original von Insoman
    Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
    Das von Stephan gesagte beantwortet doch die Frage völlig: Ein Widerruf VOR Versand ist rechtens. Bei Artikeln über 40Euro geht der Versand zu Lasten des Verkäufers, allerdings muss man erst mal frei verschicken!

    Also in deinem Fall: Annahme zusätzlich verweigern

  20. #20
    Deepsea
    Registriert seit
    13.10.2006
    Beiträge
    1.531
    Original von Moonwalker
    Original von Insoman
    ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
    Alles klar, ich denke wir sind damit durch, Vielen Dank an alle.

    Forum for President.

    Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt.

    ....hätt ich jetzt auch gesagt
    Gruß
    Heiko

Ähnliche Themen

  1. Rechtl Frage zur Aufbietung KFZ Brief.
    Von honi im Forum Off Topic
    Antworten: 21
    Letzter Beitrag: 09.11.2007, 17:27
  2. Dringend Tipps gesucht!!
    Von w452 im Forum Rolex - Kaufberatung
    Antworten: 42
    Letzter Beitrag: 31.01.2007, 14:48

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •