bestellt oder direkt dort gekauft?
ein paar Informationen schaden nicht
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01.03.2007, 14:01 #1
Dringend+++ rechtl. Rat gesucht.
Fakten:
Ware bei gewerblichem Verkäufer gekauft.
Ware wird nach Geldeingang versendet.
Rücktritt vom Vertrag, kein Geld überwiesen.
Muss die Ware erst zugestellt werden um den den Rücktritt auszusprechen?
Da der Verkäufer an den Transportkosten verdient, besteht er auf den Versand.
Danke an alle. Wenn möglich keine "eventuell" Meinungen.
Es ist echt dringend.
Gruß,GüntherLG
Günni
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01.03.2007, 14:04 #2
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Gruß
Heiko
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01.03.2007, 14:07 #3
selten so einen Stuß gehört.....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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01.03.2007, 14:11 #4Willi 3434Gast
Bei Kaufrücktritt sind Fristen zu beachten.....ansonsten bist Du angeschi......
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01.03.2007, 14:12 #5
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wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
Gruß
Heiko
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01.03.2007, 14:17 #6
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normalerweise erst nach Erhalt der Ware ---- rufe ihn doch an + einige Dich gütlich
biete ihm an, daß Du ihm ein paar Kaugummis schickst; das wirkt oft Wunder
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01.03.2007, 14:19 #7
Der Artikel wurde über +bay bestellt (keine Uhr)
und sollte mit Spedition geliefert werden. Der Sack berechnet 90 EUR für den Versand. Er hat nen Deal vorgeschlagen dass man ihm 40 EUR überweißt dann verzichtet er auf den Versand.
Rücktritt wurde ein Tag nach der Bestellung ausgesprochenLG
Günni
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01.03.2007, 14:23 #8
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wie schwer ist die Ware: 2 tonnen?
wenn es nicht sauber ausgezeichnet war, und bei Wucher würd ich es nicht annehmen. Soll er doch klagen.Gruß
Heiko
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01.03.2007, 14:23 #9
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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01.03.2007, 14:24 #10
wie hoch war der kaufpreis?
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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01.03.2007, 14:28 #11
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wenn warenwert über 40€ bist du aus dem schneider, wenn du die 14tägige frist eingehalten hast...
Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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01.03.2007, 14:28 #12
deswegen frag ich....
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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01.03.2007, 14:30 #13Original von Insoman
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
Der Kaufpreis war 100EUR der Versand kostet wohl 90EUR.
Wie gesagt, er reduziert den VK und verdient an dem Transport.
Ist ja auch egal, es geht ja nur um den Rücktritt vor dem Versand.
Also einfach nochmal ne freundliche Mail und der Fall müsste erledigt sein. Sollte er die Ware trotzdem versenden, einfach nicht annehmen?LG
Günni
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01.03.2007, 14:30 #14Willi 3434GastOriginal von Insoman
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
Recht hat er...der Isoman
Schreib: Klage und sei verflucht, gelassen werde ich Deiner Klage entgegensehen...
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01.03.2007, 14:31 #15
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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01.03.2007, 14:34 #16ehemaliges mitgliedGastOriginal von Tuxi
wenn ich beim Autohändler einen Wagen verbindlich bestelle, kann ich auch nicht so einfach zurücktreten. Wie ist der Kauf/die Bestellung denn abgelaufen?
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01.03.2007, 14:35 #17Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Und dann, nach mir die Sintflut. Auch nicht mehr auf E-mail Anfragen o.ä. reagieren.Den Fall kannst du ruhig bis zum Mahnbescheid aussitzen. Aber so weit wird es wohl nicht kommen.
Gruß
HolgerMEIN NAME IST WILD BILL KELSO!
IHR SOLLTET DAS BESSER NICHT VERGESSEN
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01.03.2007, 14:37 #18Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Forum for President.
Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt.LG
Günni
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01.03.2007, 14:40 #19
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Original von Insoman
Du hast doch nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht - wenn Du noch vor dem Versand widerrufen hast sind ihm auch noch keine Auslagen entstanden....
Also in deinem Fall: Annahme zusätzlich verweigern
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01.03.2007, 15:13 #20
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Original von Moonwalker
Original von Insoman
ich würd ihn einfach mal fragen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage er gedenkt Dir was in Rechnung zu stellen
Forum for President.
Stefan, gibt es eigentlich ne Möglichkeit den Weibern die Geschäftsfähigkeit zu entziehen, die hat das nämlich verbockt.
....hätt ich jetzt auch gesagtGruß
Heiko
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