Fakten:
Ware bei gewerblichem Verkäufer gekauft.
Ware wird nach Geldeingang versendet.
Rücktritt vom Vertrag, kein Geld überwiesen.
Muss die Ware erst zugestellt werden um den den Rücktritt auszusprechen?
Da der Verkäufer an den Transportkosten verdient, besteht er auf den Versand.
Danke an alle. Wenn möglich keine "eventuell" Meinungen.
Es ist echt dringend.
Gruß,Günther
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Hybrid-Darstellung
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01.03.2007, 14:01 #1
Dringend+++ rechtl. Rat gesucht.
LG
Günni
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