Hallo zusammen,
meine Freundin studiert und wohnt in einer WG.
Nun ist ein Teil der WG ausgezogen und es kommt eine neue Bewohnerin. Die alte Spinatwachtel von Vermieterin hat nun gesagt, dass mit der neuen Bewohnerin auch ein neuer Mietvertrag gemacht werden müsse (Kosten € 60,--) und dass sie zu dieser Gelegenheit auch gleich die Miete um € 30,-- pro Person erhöhen würde.
Meine Freundin würde nun möglichst schnell kündigen, das ginge ja wohl nach §561 wegen der Erhöhung der Miete, geht es auch schneller??
Die Vermieterin hat die Erhöhung nur telefonisch durchgegeben...
Kann meine Freundin, wenn die Vermieterin einen neuen Vertrag will einfach sagen, dass sie keinen neuen Vertrag sondern ausziehen will??
Danke!
Manuel
Ergebnis 1 bis 16 von 16
Thema: Mietrecht §561
Baum-Darstellung
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17.02.2007, 09:57 #1
Mietrecht §561
Viele Grüße, Manuel
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