Glück gehabt, dass die Vermieterin mit der Nachmietersuche einverstanden ist.Original von Moehf...
Zum Fall. Es ist eine 2er WG und beide sind Hauptmieter mit einem gemeinsamen Mietvertrag.
Wir haben gerade bei der Vermietin angerufen und dürfen wohl einen Nachmieter suchen, sonst wäre eben wohl die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten...
Da beide einen gemeinsamen Mietvertrag haben, müssten auch beide kündigen wenn einer auszieht und die Vermieterin könnte dann einen neuen Mietvertrag abschließen.
Ergebnis 1 bis 16 von 16
Thema: Mietrecht §561
Hybrid-Darstellung
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18.02.2007, 12:30 #1Ciao
Andere lassen auch nur mit Wasser kochen.
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