Original von Andreas
Kondome Manuel....Original von Moehf
Vielen Dank, werde mal den Mietvertrag anschauen, aber wir werden wohl einfach einen Nachmieter suchen.
Jetzt mal eine andere Frage.
Angenommen meine Freundin würde bei mir einziehen und wir würden beim Bafögamt eine Miete von € 200,-- angeben und mir diese bezahlen...
Ich müsste diese Einnahmen ja dann versteuern? Was könnte ich dagegen als Ausgaben abschreiben, wenn ich selber auch noch in der Wohnung wohne???
Danke!
Manuel
Gruß AndreasDas wird heftig mit 200 Euro im Monat...
Zum Fall. Es ist eine 2er WG und beide sind Hauptmieter mit einem gemeinsamen Mietvertrag.
Wir haben gerade bei der Vermietin angerufen und dürfen wohl einen Nachmieter suchen, sonst wäre eben wohl die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten...
Ergebnis 1 bis 16 von 16
Thema: Mietrecht §561
Baum-Darstellung
-
17.02.2007, 12:51 #12Viele Grüße, Manuel
Ähnliche Themen
-
Mietrecht
Von LUTZ im Forum Off TopicAntworten: 48Letzter Beitrag: 27.05.2009, 17:30 -
Mietrecht - Beschädigtes Waschbecken
Von giftmischer im Forum Off TopicAntworten: 6Letzter Beitrag: 07.04.2008, 17:31 -
Frage zu Mietrecht (Kündigungsfrist)
Von retsyo im Forum Off TopicAntworten: 8Letzter Beitrag: 08.02.2008, 22:56 -
Suche dringend Anwalt für Mietrecht
Von markus1981 im Forum Off TopicAntworten: 7Letzter Beitrag: 20.09.2007, 20:25




Themenstarter
Das wird heftig mit 200 Euro im Monat...
Zitieren
Lesezeichen