Original von Schmied
ich störe mich an dieser mieterhöhung um 30 €
eine mieterhöhung darf nur alle 5 (oder 7?) jahre erfolgen, und dann max. 20 % des mietpreises betragen. die frage ist nun:
wann war die letzte mieterhöhung und wie hoch ist die derzeitige miete?
und wird bei eienr WG das mietobjekt normalerweise nicht an EINEN mieter vermietet, der die räume dann wiederum untervermietet?
diese regelung , das jeder wg bewohne reinen eigenen mietvertrag hat, kenn ich eigentlich gar nicht
da würde ich ggfs. expliziet mal nachforschen
...
Thomas

Thomas, an der Darstellung ist in der kürze noch mehr störend.....anscheinend haben alle nur ein möbiliertes Zimmer oder unmöbeliertes Zimmer angemietet und keine Wohnung....

Sollte wirklich seine Freundin einen alleinigen Mietvetrag der Wohnung haben, natürlich mit Erlaubnis zur Untervermietung, dann gilt es die Mieterhöhung zu prüfen.....aber die telefonische Ankündigung und die Begründung die oben angeführt wird, sollte jetzt nicht zu schlaflosen Nächten führen, da sie in der mündlichenForm eher nicht rechtlich bindend sind....

Und die Untervermietung, bzw. der Neueinzug einer Mieterin in einer Untervermietung, berechtigt einen Vermieter-in nicht automatisch zu einer Mietanhebung.....dies ist keine Neuvermietung im eigentlichen Sinnen, da die gesamte Sache bereits vermietet ist an eine oder mehrere Personen.....

Denn es würde auch nichts passieren, im Falle einer nicht Neuvermietung, wenn der Mietvertrag mit allen WG Mietglieder abgeschlossen ist. Sofern dies unter Sondervereinbahrungen geregelt ist....Fällt einer weg, werden die Kosten anders aufgeteilt.....es senken sich höchstens u.U. die Nebenkosten, da weniger Personen dort wohnen......ergo, es muss nicht zwingend neu vermietet werden...


Aber irgendwie möchte seine Freundin da wohl eher aus anderen Gründen raus und weiß noch nicht wie.....

Gruß Andreas