Danke, das habe ich auch gefunden. Die Frage ist, ob meine Freundin irgendeine Grundlage hat, um sofort zu kündigen??
Und kann man nach §561 innerhalb 2 Monaten kündigen oder zählt die Frist zur Entscheidungsfindung dazu, d.h. dann könnte ich auch gleich mit normaler Frist von 3 Monaten kündigen...