Deine Freundin muß der Mieterhöhung zustimmen, sonst muß die Vermieterin ihre Zustimmung erst einmal einklagen.
Es gibt gewisse Voraussetzungen für eine Mieterhöhung, wenn die nicht erfüllt sind, kann die Vermieterin erhöhen, so viel sie will; sie wird damit nicht durchkommen.
Ausserdem gibt es ein Sonderkündigungsrecht, worauf die Vermieterin Deine Freundin hinweisen muss.
Sie soll doch einfach mal zum Mieterverein gehen.![]()
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Thema: Mietrecht §561
Baum-Darstellung
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17.02.2007, 10:02 #2
RE: Mietrecht §561
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