Ich würde zuerst versuchen, den Mietvertrag einvernehmlich aufzulösen, was einen neuen Vertrag bedeutet. Dann gibt es kein Problem mit den Fristen.
Die € 200 Miete, die Dir Deine Freundin zahlt, sind bei der Steuererklärung anzugeben, ja.
Oder Du verzichtest auf die Mieteinnahmen und gibst das beim Befög-Amt an.
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Thema: Mietrecht §561
Baum-Darstellung
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18.02.2007, 00:37 #14
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