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08.11.2006, 16:02 #1
Unterlassungsklage Bilder Internet
Hallo zusammen,
ich habe ein rechtliches Problem.
Ein Reisebüro hat von unserem Internet Auftritt Content kopiert, um unsere Reisen zu verkaufen.
Wir haben die darin enthaltenen Bilder vom Cubanischen Fremdenverkehrsamt bezogen. Es wurde gesagt, dass keine Rechte auf den Bildern liegen.
Nun hat das Reisebüro für 2 kleine Bilder im Internet (wir haben die Bilder nicht mehr auf unserer HP) eine Unterlassungsklage über € 2640,-- bekommen, davon 840 Euro Anwaltskosten, weil der Gegenstandswert auf € 20.000,-- festgelegt ist
Was sollen wir da tun, prinzipiell ist wohl das Reisebüro dran, da es unseren Inhalt kopiert und nicht verlinkt hat, die Reisen sind von 2005 und auch nicht mehr auf unserer Homepage, den Ärger haben wir nun aber auch mit...
Kann mir da einer dringend helfen?? Soll das RSB die Unterlassungsklage unterschreiben???
Danke!
ManuelViele Grüße, Manuel
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08.11.2006, 16:05 #2
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Grüße,
der Stefan
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08.11.2006, 16:07 #3Original von atolc
Habe ich auch gedacht als ich die Anwaltskosten für 4 Seiten aus dem PC gesehen habe...kein Wunder haben die alle Rolex die Anwälte
Viele Grüße, Manuel
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08.11.2006, 16:08 #4
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erstmal über die Kosten telefonisch verhandeln. Meist lassen sich die Kosten auf ca. die Hälfte drücken, was immer noch ärgerlich ist.
Ist schon eine ware Pracht mit diesen Winkeladvokaten, die nix besseres vorhaben als im Internet nach solchen Sachen zu suchen.Gruß
Heiko
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08.11.2006, 16:08 #5
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
So ist der Streitwert nicht mehr 20.000, sondern nur noch 840 EUR.
Dann gucken ob die wirklich wegen den paar Euro klagen wollen, wenn ja wird sowieso verglichen.
Gruß
DirkDirk
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08.11.2006, 16:10 #6
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gar nichts unterschreiben --- sollen doch klagen
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08.11.2006, 16:10 #7Original von dibi
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
So ist der Streitwert nicht mehr 20.000, sondern nur noch 840 EUR.
Dann gucken ob die wirklich wegen den paar Euro klagen wollen, wenn ja wird sowieso verglichen.
Gruß
DirkViele Grüße, Manuel
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08.11.2006, 16:11 #8Original von padis
gar nichts unterschreiben --- sollen doch klagenDirk
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08.11.2006, 16:13 #9ehemaliges mitgliedGastOriginal von Moehf
Original von dibi
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
So ist der Streitwert nicht mehr 20.000, sondern nur noch 840 EUR.
Dann gucken ob die wirklich wegen den paar Euro klagen wollen, wenn ja wird sowieso verglichen.
Gruß
Dirk
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08.11.2006, 16:18 #10
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Hallo,
das ist im Prinzip erst einmal zu prüfen, wer sich durch den Anwalt vertreten lässt und ob da berechtigte Forderungen erhoben werden können.
Das Reisebüro sollt meines Erachtens die Unterlassungserklärung unterschreiben
um einer Anzeige zuvorzukommen.
Dann kann man sich aber im berechtigten Fall immer noch um die Anwaltskosten streiten, da sich dies nach dem Geschätzten Gegenstandswert richten.
Wenn keiner etwas macht, dann klagt der Anwalt - 2640€.
Wenn Unterlassungserkl. unterschrieben wird, klagt er nicht, aber möchte seine Aufwendung von 840€.(Die ja wegen des Gegenstandswertes nicht feststehen)
Ja, Ja, die Anwälte wollen auch Rolex tragen,
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08.11.2006, 16:27 #11
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Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
Mein Tipp wäre: Gegenstandswert runterrechnen und Angebot der Zahlung unterbreiten. ( Falls da mit Urheberrechtle verletzt worden sind )
Gruß Uli
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08.11.2006, 16:27 #12
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Dibis Rat und der Zusatz von RufusMücke sagen doch alles nötige aus.
Übrigens ist auf jedem Bild Urherberrecht, per entstehen quasi. Was sagt den das Fremdenverkehrsamt, das die Werke ja - mündlich - freigegeben hat dazu??? Deshalb mache ich auch nur noch alles schriftlich...wer schreibt,der bleibt.
Wenn Du Dich ans Fremdenverkehrsamt wendest, wird man doch bestimmt reagieren? Fragt sich wie der Urheber auf die Seite aufmerksam wurde.......
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08.11.2006, 16:29 #13
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Original von uli 68
Unterschreiben und Übernahme der Kostennote aus der Unterlassungserklärung herausstreichen.
Mein Tipp wäre: Gegenstandswert runterrechnen und Angebot der Zahlung unterbreiten. ( Falls da mit Urheberrechtle verletzt worden sind )
Gruß Uli
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08.11.2006, 16:32 #14ehemaliges mitgliedGastOriginal von Mostwanted
Ob er das akzeptiert oder nicht ist doch egal, Du hast damit reagiert und er muss jetzt tätig werden.
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08.11.2006, 16:35 #15Original von Mostwanted
Dibis Rat und der Zusatz von RufusMücke sagen doch alles nötige aus.
Übrigens ist auf jedem Bild Urherberrecht, per entstehen quasi. Was sagt den das Fremdenverkehrsamt, das die Werke ja - mündlich - freigegeben hat dazu??? Deshalb mache ich auch nur noch alles schriftlich...wer schreibt,der bleibt.
Wenn Du Dich ans Fremdenverkehrsamt wendest, wird man doch bestimmt reagieren? Fragt sich wie der Urheber auf die Seite aufmerksam wurde.......
Kann mir nun einer genau sagen, was ich auf den Wisch schreiben bzw. der Dame aus dem Reisebüro raten soll. Danke!Viele Grüße, Manuel
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08.11.2006, 16:37 #16
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Ja klar wird er dann tätig, er schreibt Dir seine Rechnung über seine Aufwendungen von 840 EUR
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08.11.2006, 16:38 #17
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Den Passus "Übernahme der Kosten..." streichen (Parafieren!) und den Zusatz "ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht" handschriftlich einfügen.
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08.11.2006, 16:40 #18Original von Mostwanted
Den Passus "Übernahme der Kosten..." streichen (Parafieren!) und den Zusatz "ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht" handschriftlich einfügen.
Da kann ich eigentlich nicht so richtig was streichen...Viele Grüße, Manuel
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08.11.2006, 16:46 #19ehemaliges mitgliedGast
ich glaube nicht, dass es bei dieser sachlage ohne beauftragung eines RA abgehen wird.
oben gingen wir von einer strafbewehrten u-erklärung aus.
ich würde wohl folgendes machen, ohne gewähr:
eine u-erklärung selber formulieren
den rest ablehnen
dann soll er über die 8.. eur streiten.
wo ist eigentlich das verschulden?
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08.11.2006, 16:48 #20Original von Moehf
Original von Mostwanted
Den Passus "Übernahme der Kosten..." streichen (Parafieren!) und den Zusatz "ohne anerkenntnis jedweder rechtspflicht" handschriftlich einfügen.
Da kann ich eigentlich nicht so richtig was streichen...
Dann muss man selbst etwas aufsetzen.
"Wir haben niemals Bilder blabla genutzt und verpflichten uns auch in Zukunft keine blabla Bilder zu nutzen"
Per Fax an die Gegenseite, fertig.
Gruß
DirkDirk
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