Dieses Urteil hat bekanntlich zu einer neuen Praxis bei Rolex geführt.
In der Schweiz ist man zum Beispiel beim Werk eines Architekten ziemlich eingeschränkt, wenn man sich nicht von vornherein, also vor einemAuftrag, alle Rechte mitgeben lässt. Es war nicht klar, dass es bei einer Rolex anders sein sollte. Kommt natürlich Handel ins Spiel, sieht's für Rolex besser aus...

Die Berechnung der Schäden, die der Uhrenindustrie durch Fälschungen und Verfälschungen entstehen sollten, werden übrigens durch den Branchenverband FH in der Schweiz immer völlig falsch angegeben: Es wird davon ausgegangen, dass jede Fälschung zum Nichtkauf einer Uhr führt, die sonst zum Listenpreis gekauft worden wäre. Lächerlich.