Hatte vor kurzem einen interessanten Talk mit einem Geschäftsfreund an der Hotelbar: er hatte offenbar seine DD mit nicht original Rolex Teilen aufgemotzt und bei der Revi wollte Rolex alles wieder in den Originalzustand setzen, bzw. bestand darauf vor Auslieferung. Leider habe ich von der Uhr kein pic machen können, sie glitzerte in allen Facetten, meiner Frau hätte es wohl gefallen.
In diesem Zusammenhang hat ihm ein Member eines anderen Forums ein Gerichtsurteil gegen Rolex aus dem Jahre 1998 zugeleitet, das ich euch gerne mal zur Kenntnis hier einstellen will, wobei ich nicht weiss, ob es hierzu neuere Urteile gibt, ich bin auch kein Jurist. Sicher wissen die Experten hier im Forum mehr dazu zu sagen.
Aber interessant ist das Urteil allemal. Stellt euch vor, ihr bringt euer Auto, das ihr mit besonderen Felgen getunt habt, in die Mercedes-Vertrags-Werkstatt und lasst dort eine Inspektion machen. Hinterher stell ihr fest, dass wieder die (billigeren) Mercedes-Felgen drauf sind. Wäre das denn o.k.? Auch wenn der Vergleich hinken mag, eine solche Assoziation drängt sich einem schon auf.
Ach ja, er hat seine Uhr wieder so bekommen von Rolex, wie er sie hingeschickt hat.
Und hier nun das Urteil:
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Hybrid-Darstellung
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15.10.2006, 18:35 #1
Urteil gegen Rolex (1998): was Mercedes und Rolex nicht dürfen
Gruss, Udo aus Berlin
# Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #
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05.09.2016, 17:31 #2
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Ich weiß, nach 10 Jahren mehr als unwahrscheinlich, aber hat jemand zufällig noch Kopien des Urteils das Udo als Bilder eingestellt hatte?
Er selbst hat leider seinen letzten Beitrag vor Jahren verfasst, da denke ich nicht dass sich eine PN lohnt...
Ich habe das Urteil leider nirgens gefunden, aber mir würde auch ein Link schon sehr helfen
Vielen Dank vorab!Es grüßt herzlichst - Guido
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05.09.2016, 18:49 #3
Einmal gegoogelt, erster oder zweiter Treffer..
https://www.jurion.de/Urteile/BGH/19...12/I-ZR-241_95Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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06.09.2016, 06:12 #4
Lustiges Urteil, das bricht Rolex ja einen richtigen Zacken aus der Krone
.
Gruß an alle
Michael alias Cleaner
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06.09.2016, 11:30 #5
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Boah bin ich blind...
Scheine die definitiv falschen Schlagwörter genommen zu haben...
Danke!Es grüßt herzlichst - Guido
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06.09.2016, 13:51 #6
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Interessantes - aber juristisch nicht wirklich verwunderliches - Urteil. Danke fürs Ausgraben und den Link.
Viele Grüße
Ariane
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